Wegen Etikettenschwindels mit «Emmentaler» und einer Reihe weiterer Betrügereien soll ein Käser aus dem Linthgebiet ins Gefängnis. Das Kreisgericht See-Gaster hat ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Die Hälfte davon soll der 49-Jährige absitzen, wie das Gericht am Dienstag bekanntgab. Es sprach den Käser wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Gläubigerschädigung sowie Verstössen gegen das Markenrecht und das Landwirtschaftsgesetz schuldig.

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Tricksender Käser zieht Urteil weiter

Von einem Teil der Vorwürfe wurde der Käser freigesprochen. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe brummte ihm das Gericht eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen auf, und er soll dem Staat rund eine Million Franken an illegalen Gewinnen abliefern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wird ans Kantonsgericht weitergezogen, wie der Verteidiger des Käsers auf Anfrage sagte.

Der 49-Jährige soll rund 3500 Tonnen Käse unerlaubterweise als «Emmentaler» verkauft haben. Im Prozess ging es auch um ein undurchsichtiges Geflecht aus Lohnzahlungen und Beratungshonoraren, Darlehen, Schuldübernahmen, Forderungen und Abschreibungen. Mit diesen Tricks soll sich der Käser privater Schulden in Millionenhöhe entledigt haben.

Angeklagter bestritt Vorwürfe

Auch seine mitangeklagte Ex-Lebenspartnerin, die sich 2011 von ihm trennte, wurde teilweise schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Frau hatte als Verwaltungsrätin der Käseproduktionsfirma eine Nebenrolle bei den Betrügereien gespielt.

Beide Anklagten bestritten am 20. Juni vor dem Kreisgericht die Vorwürfe. Ihre Verteidiger forderten Freisprüche. Es sei ihm immer darum gegangen, seinen Betrieb zu retten und einen finanziellen Schaden für seine Milchlieferanten zu verhindern, beteuerte der Käser.

Noch härtere Strafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft forderte für den vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten. Er habe seine Unternehmen «als Selbstbedienungsladen» betrachtet und illegale Einnahmen von über zwölf Millionen Franken eingestrichen. Der Verteidiger bezeichnete das geforderte Strafmass als «hirnrissig».

Mit seinem Urteil sprach das Kreisgericht See-Gaster jetzt deutlich mildere Strafen aus, als die Anklage beantragt hatte. Ein dritter Angeklagter, ein ehemaliger Verwaltungsrat, musste sich vor dem Einzelrichter verantworten. Er wurde zum Teil freigesprochen, zum Teil sind die Vorwürfe verjährt.

Weitere Fälle

Der Käser ist der St. Galler Justiz kein Unbekannter: Im vergangenen März wurde er vom Kantonsgericht in zweiter Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Er soll über 9000 Mastschweine illegal unter einem Qualitätslabel verkauft haben. Er focht auch jenes Urteil an. Der Fall ist beim Bundesgericht hängig.

Schon 2007 hatte der Mann vor Gericht gestanden. Auch damals wurde ihm als Käseproduzent Etikettenschwindel mit einem AOC-Gütesiegel vorgeworfen. Er wurde freigesprochen. Für Unmut sorgte damals, dass er vielen Landwirten Geld für Milchlieferungen schuldig blieb. Die Bauern mussten Millionen abschreiben.

(sda/jfr/gku)