Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) will sich gegen den Wildwuchs von Anbietern komplementärer Heilmethoden in der Tiermedizin wehren. Sie will sich für einheitliche Regeln und strikte Kontrollen von Tierheilpraktikern einsetzen, wie die GST am Freitag mitteilte.

Die Delegiertenversammlung der GST hat am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Fachsektion camvet.ch angenommen, der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Komplementär- und Alternativmedizin.

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Unterschiedliche Vorschriften von Kanton zu Kanton

Je nach Kanton seien die Vorschriften für Tierheilpraxen unterschiedlich. In einigen Kantonen dürften Tierheilpraktiker beispielsweise Akupunkturnadeln einsetzen, in anderen nicht. In den meisten Kantonen dürften sie zudem ohne Praxisbewilligung praktizieren.

Viele Menschen würden komplementäre Heilmethoden für sich in Anspruch nehmen. Deshalb steige auch das Bedürfnis, Haustiere mit komplementären Methoden zu behandeln. Zum Wohle des Tieres sollten dies aber nur gut ausgebildete, kompetente Fachpersonen in tiermedizinischen Heilberufen tun dürfen, wie die GST weiter schreibt.

Anerkannte Richtungen

Tierärztinnen und Tierärzte, die in einem Bereich der Komplementärmedizin tätig seien, hätten nach dem Studium mehrjährige Weiterbildungen absolviert. Die GST verleihe ihnen nach entsprechender Ausbildung Fähigkeitsausweise.

Von der GST anerkannte Richtungen der Komplementärmedizin bei Tieren seien Homöopathie, Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie, Osteopathie sowie Chiropraktik.

 

(sda/me)