Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) hat vom Handelsgericht Zürich eine Fristerstreckung von drei Monaten erhalten. Neu hat der SASV Zeit bis zum 28. August 2024, um eine Replik auf die Klageantwort der UBS einzureichen, teilte der Verein mit. Ursprünglich hätte die Erwiderung bis zum 28. Mai beim Handelsgericht eintreffen müssen.

Das sei eine «kurze»Frist gewesen, erklärte der SASV in dem Communiqué. Man habe daher einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Davor hatten Ende 2023 bereits die UBS-Anwälte eine Fristerstreckung von mehreren Wochen für die Einreichung der Klageantwort erhalten.

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Über 30 Klagen in einem Verfahren

Das Handelsgericht Zürich hatte Mitte Februar sämtliche Klagen von Anlegerinnen und Anlegern in einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Insgesamt betreffe dies über 30 Klagen, erklärte der SASV seinerzeit.

«Sammelklagen» für tausende Aktionäre

Der SASV vertritt mit seiner Klage laut früheren Angaben rund 1500 CS-Kleinaktionäre. Zu den weiteren Klägern gehört das juristische Startup Legalpass, das nach eigenen Angaben mehr als 3000 Aktionärinnen und Aktionäre vertritt. Mit ihren «Sammelklagen» wollen sie eine bessere Entschädigung für die an die UBS verkauften CS-Anteile erreichen.

1 UBS-Aktie für 22,48 CS-Aktien

Die Aktionäre der Credit Suisse erhielten im Rahmen der Übernahme 1 UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Aktien. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion am 19. März 2023 einem Kaufpreis für die gesamte Credit Suisse von rund 3 Milliarden Franken. Noch am letzten Börsentag vor der Ankündigung war die CS am Aktienmarkt allerdings mit 7 Milliarden Franken und damit mehr als doppelt so hoch bewertet gewesen. (awp/hzb/pg)