Die ursprünglich angeklagte Credit Suisse wurde Ende Juni 2022 erstinstanzlich wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Straftatbestand der qualifizierten Geldwäscherei zu einer Busse von zwei Millionen Franken und zur Zahlung einer Ersatzforderung von 19 Millionen Franken verurteilt.

Die Strafkammer stellte beim Geldinstitut Versäumnisse bei der Überwachung der Bankbeziehungen mit der bulgarischen Mafia und bei der Überwachung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Zeitraum von Juli 2007 bis Dezember 2008 fest.

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Die Bundesanwaltschaft hatte ihre Anschlussberufung auf das Urteil in Bezug auf die Bank beschränkt. Sie hatte vor der Strafkammer die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe von fünf Millionen Franken und eine Ersatzforderung von insgesamt 41 Millionen Franken gefordert.

Vertrauter des Mafia-Bosses

Von den vier ursprünglich neben der Credit Suisse angeklagten Personen ist unterdessen eine verstorben. Zwei davon legten gegen ihre erstinstanzliche Verurteilung Berufung ein. Eine von ihnen war ein Vertrauensmann des Mafia-Bosses Evelin Banev.

Die Berufungskammer hat den 50-Jährigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 29 Monaten verurteilt. Der unbedingte Teil ist mit der Anrechnung der 316 in Haft verbrachten Tage verbüsst.

Die Kammer befand den Bulgaren der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, der qualifizierten Geldwäscherei und der versuchten qualifizierten Geldwäscherei für schuldig. Die Strafkammer hatte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt.

Dem Mitangeklagten des Bulgaren, ein 63-jähriger Walliser, hat die Berufungskammer wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten auferlegt. Der ehemalige Mitarbeiter der Bank Julius Bär verliess das Geldinstitut, um sich in den Dienst der Bulgaren zu stellen. Er wurde in erster Instanz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hat das heutige Urteil der Berufungskammer zur Kenntnis genommen, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilt. Sobald der Entscheid in schriftlicher Form vorliege, werde sie diesen analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (awp/hzb/pg)
 

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