Das Marktgremium für Streitfragen bei Kreditausfall-Swaps (CDS) hat entschieden, dass die Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS kein Kreditereignis darstellt, das eine Auszahlung von Kreditabsicherungen ausgelöst haben könnte.

Das Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) erklärte den Notverkauf nicht als «Bankruptcy Credit Event», wie aus einer Mitteilung auf seiner Website hervorgeht. Die Frage an das Gremium hatte sich auf CDS sowohl für vorrangige als auch für nachrangige Anleihen der Credit Suisse bezogen.

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Hedgefonds sind in den letzten Wochen massiv in den CDS-Markt eingestiegen, um auf mögliche Auszahlungen zu spekulieren. Die Anfrage an das CDDC war bereits der zweite Versuch, eine solche Auszahlung zu erzwingen. Beide wurden abgewiesen.

Die letzte Anfrage konzentrierte sich darauf, ob die Vertrauenskrise der Credit Suisse einem Konkursszenario im Sinne der CDS-Regeln der International Swaps and Derivatives Association gleichkommt — auch wenn die Credit Suisse nirgendwo auf der Welt ein Insolvenzverfahren beantragt hat.

Auszahlung von AT1-Anleihen abgewiesen

In der Vorwoche hatte der Ausschuss eine Anfrage zur Auszahlung im Zusammenhang mit der Abschreibung der Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der Credit Suisse abgewiesen und erklärt, dass keine staatliche Intervention in dem von den Bedingungen erfassten Sinn eingetreten sei. Das Gremium war der Ansicht, dass die AT1-Anleihen in der Kapitalhierarchie noch unter den nachrangigen Anleihen rangierten, die von den CDS abgedeckt sind.

Der Hauptunterschied zwischen den beiden Fragen besteht darin, dass sich ein Kreditereignis bei einem Konkurs auf die Finanzen des Emittenten bezieht, während ein Kreditereignis bei einer staatlichen Intervention eintritt, wenn die Intervention des Staates zu einer Reduzierung der Zinsen oder des Nennwerts der den Swaps zugrunde liegenden Anleihen führt.

Auch abseits der Hedgefonds-Spekulationen auf CDS wird die Abschreibung der AT1-Anleihen seit über zwei Monaten heiss diskutiert. Investoren kritisieren die Entscheidung, weil sie AT1-Gläubiger schlechter stellt als Aktionäre. Die Schweizer Bankenaufsicht Finma hingegen begründete den Schritt mit ausserordentlicher Staatshilfe, die für die Transaktion gewährt wurde. Zahlreiche Beschwerden gingen vor Gericht.

(bloomberg/spi)

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