Hinter dem Schritt stünden Erfahrungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Russlands Krieg in der Ukraine, teilte die EZB in Frankfurt mit. Der neue Rahmen sehe vor, dass die Zugangsbedingungen in Krisenzeiten oder bei erhöhtem Krisenrisiko ausgeweitet werden könnten. Dies sei dann der Fall, wenn Ansteckungseffekte und Notverkäufe von Vermögenswerten besonders starke negative Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen im Euroraum haben könnten.

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Repo-Linien bis 31. Januar 2025 verlängert

In normalen Zeiten können Liquiditätslinien laut EZB innerhalb des neuen Rahmens nur dann verlängert werden, wenn eine Volkswirtschaft für den Euroraum von systemischer Bedeutung ist. In Krisenzeiten könnten diese jedoch auch für Länder mit geringer Systemrelevanz verlängert werden. «In Anbetracht der erhöhten regionalen Risiken im Zusammenhang mit dem anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine und dem Konflikt im Nahen Osten haben wir dieses Merkmal des neuen Rahmens genutzt, um die Repo-Linien mehrerer europäischer Nicht-EU-Länder bis zum 31. Januar 2025 zu verlängern», erklärten die Währungshüter.

Darunter fallen etwa Repo-Vereinbarungen mit den Notenbanken Ungarns, Albaniens, Nordmazedoniens, mit der Notenbank von Montenegro sowie mit der Notenbank des Kosovo. Im Zuge solcher Repo-Vereinbarungen können sich Notenbanken von der EZB Geld gegen Sicherheiten ausleihen. (Reuters/hzb/pg)

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