Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ist das griffigste Instrument der Oberaufsicht unseres National- und Ständerates über den Bundesrat und die Bundesverwaltung. Dieses wird nur bei Fällen von ausserordentlich grosser Tragweite eingesetzt – und eine PUK wirkt immer zeitlich begrenzt. Doch diese Kommission hat umfassende Einsicht in Protokolle und Unterlagen. Personen im Bundesdienst sind grundsätzlich auskunftspflichtig, die PUK kann aber auch Akteure ausserhalb der Bundesverwaltung vorladen. Sie wurde in der Vergangenheit erst viermal eingesetzt. Eine Premiere wäre die Wahl einer PUK zu Problemen des schweizerischen Finanz- und Bankenplatzes.

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Auch wenn alle Parteien und die Büros beider Kammern eine PUK grundsätzlich befürworten, bleiben einige Fragen offen. So ist es im Grunde unlogisch, warum nach der Rettung der UBS durch Anwendung von Notrecht im Oktober 2008 keine PUK eingesetzt wurde. Die Amtsführung von Bundesrat, Bundesverwaltung, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank während der Finanzkrise 2007/08 hätte genauso wie jetzt im Fall der CS eine Untersuchung verdient – speziell die Herausgabe von UBS-Kundendossiers an die USA im Februar 2009. Der Nationalrat hat damals eine PUK befürwortet, der Ständerat hat sie aber zu Fall gebracht.

Über den Autor

Thomas Matter ist Verwaltungsratspräsident der Helvetischen Bank und Nationalrat der SVP.

Ein weiteres Bedenken gilt der Politisierung solcher Untersuchungsgremien. Diese ist zwar nicht neu, aber immer schlimmer geworden. Der spätere SP-Bundesrat Moritz Leuenberger hat bei der «Fichen»-PUK von 1989/90 gegen das Justiz- und Polizeidepartement vor allem sich selber profiliert. Die damals gestürzte, kürzlich verstorbene alt Bundesrätin Elisabeth Kopp (FDP) hat ihm öffentlich vorgeworfen, die Abhörung der Anwaltskanzlei ihres Mannes und sogar ihrer Tochter verantwortet zu haben. Jetzt ist Grünen-Präsident Balthasar Glättli vorgeprescht und hat sich sogleich für das PUK-Präsidium empfohlen: «Ich wäre bereit, diese Aufgabe zu übernehmen.»

Die neu zu bildende PUK braucht aber keine Politiker, die ihr Profil pflegen und ihre Karriere unter allen Umständen im Bundesrat beenden wollen. Nein, diese PUK braucht vor allem Mitglieder, die etwas von Finanz- und Wirtschaftspolitik und vom praktischen Wirtschaftsleben verstehen und sich – wenn immer möglich – in der Wirtschaft bewährt haben. Bloss einer oppositionellen, nicht im Bundesrat vertretenen Partei anzugehören, genügt nicht als Leistungsausweis.

Die PUK muss Wege aufzeichnen, wie es in der Schweiz keine «Too-big-to-fail-Unternehmen» mehr geben kann.

Thomas Matter

Ein Mitglied einer Parlamentarischen Untersuchungskommission darf – genau wie eines der Geschäftsprüfungskommission, der Geschäftsprüfungsdelegation und der Finanzdelegation – nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten urteilen, sondern muss dies streng nach Recht und Gesetz tun. Ein bürgerliches PUK-Mitglied darf nicht verschweigen, wenn einer links stehenden Person Unrecht getan wurde – und umgekehrt. Hier wurde in der Vergangenheit schwer gesündigt, was dem öffentlichen Vertrauen in die verschiedenen PUK geschadet hat.

Die PUK wird vorurteilslos und sachlich klären müssen, warum die Steuerzahlenden schon wieder unter Anwendung von Notrecht eine Grossbank durch eine 109-Milliarden-Garantie retten mussten. Und warum trotz anderslautender Gesetzgebung die CS immer noch zu gross war, um unterzugehen. Dabei hat sie aber auch die vielen einsatzfreudigen, hoch qualifizierten Mitarbeitenden der CS zu berücksichtigen. Die PUK muss Wege aufzeichnen, wie es in der Schweiz keine «Too-big-to-fail-Unternehmen» mehr geben kann. Denn ein Unternehmen muss in den Konkurs gehen können, ohne die Schweiz oder die ganze Welt mit in den Abgrund zu reissen. Wenn die PUK ihren Anteil an dieser Zielsetzung leistet, hat sie ihren Auftrag erfüllt.

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