Es schafft die technischen Voraussetzungen für die Abwicklung von Instant-Zahlungen, die elektronische Kundenzahlungen rund um die Uhr, an sieben Tage in der Woche und in Sekundenschnelle ermöglichen. Bis zur offiziellen Markteinführung am 20. August 2024 werden sich rund 70 Finanzinstitute dem IP-Service anschliessen, wobei der Empfang von Instant-Zahlungen obligatorisch ist, wie SIX in einer Mitteilung schreibt. Zusammen decken sie den grössten Teil des Kundenzahlungsverkehrs in der Schweiz ab.

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Die technischen Vorbereitungen bei den Finanzinstituten laufen den Angaben zufolge auf Hochtouren, um Bevölkerung und Unternehmen entsprechende Endkundenlösungen anbieten zu können. Zu den Vorteilen zählen die sofortige Verfügbarkeit der eingegangenen Gelder, auch zu Randzeiten oder auch am Wochenende. Dies schafft mehr Spielraum für die Automatisierung von Prozessen, ein vereinfachtes Liquiditätsmanagement und ein geringeres Abwicklungsrisiko.

Seit dem 15. Dezember 2023 sind verbindliche Detailinformationen, welche die Finanzinstitute und ihre Softwarepartner bei der Umsetzung von Lösungen an der Kunde-Bank-Schnittstelle (z.B. E-Banking-Kanal) unterstützen sollen, öffentlich verfügbar. Diese Informationen sind im «Bericht zu den Resultaten aus dem Konsultationsverfahren 2023 Teil I zu SPS 2024» enthalten und werden in die jeweils aktuellen Implementation Guidelines – für Überweisungen, Status Report und Cash Management – einfliessen. Die neuen Implementation Guidelines für die Finanzinstitute werden im Februar 2024 publiziert. (pd/hzb/pg)