Die Motion für Medienfreiheit am Finanzplatz stammt aus der Feder der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) und bezieht sich auf die so genannten «Suisse Secrets». Die grosse Kammer hiess sie mit 113 zu 78 Stimmen gut. Nun hat noch der Ständerat zu entscheiden. Vertreterinnen und Vertreter von Mitte und SVP waren dagegen.

Die ablehnende Minderheit befürchtet, dass die Privatsphäre von Bankkunden verletzt werden könnte, auch wenn kein öffentliches Interesse für Medienrecherchen bestehe. Weder Recherche noch Berichterstattung würden heute verunmöglicht oder eingeschränkt, sagte Martin Landolt (Mitte/GL) namens der Minderheit. Abklärungen hätten gezeigt, dass Tamedia hätte problemlos an der Recherche hätte teilnehmen können.

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Die Motion verlangt Straffreiheit für in gutem Glauben geleistete Medienarbeit. Das soll sicherstellen, dass Medienarbeit über den Finanzplatz weder durch Abschreckung noch durch strafrechtliche Sanktionen beeinträchtigt werden kann, wenn Journalisten und Journalisten in gutem Glauben vorgehen.

Der Bundesrat unterstützte den Vorstoss. Ihm ist die in der Bundesverfassung garantierte Medienfreiheit wichtig, wie er seiner Antwort auf den Vorstoss schrieb. Er erklärte sich bereit, die verlangte Prüfung vorzunehmen und gegebenenfalls erforderliche Gesetzesänderungen vorzuschlagen.

Keine Mitarbeit bei «Suisse Secrets»

Anstoss für die Motion waren die «Suisse Secrets», die vor rund einem Jahr ein internationales Recherchenetzwerk aufgedeckt hatte. Der Grossbank CS wurde in den Berichten vorgeworfen, über Jahre Autokraten, Drogendealer sowie mutmassliche Kriegsverbrecher und Menschenhändler als Kunden akzeptiert zu haben.

Die Tamedia-Zeitungen konnten wegen eines Artikels im Bankengesetz im Recherchenetzwerk nicht mitarbeiten. Schweizer Journalistinnen und Journalisten müssen Sanktionen befürchten, wenn sie über Enthüllungen aufgrund gestohlener oder geleakter Daten berichten. Das Strafmass beläuft sich auf bis zu drei Jahre Haft.

Laut Irene Khan, Uno-Berichterstatterin für Pressefreiheit, verletzt der fragliche Artikel im Bankengesetz Menschenrechte und die Pressefreiheit. Im Mai 2022 hatte Khan in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» von einem Beispiel von Kriminalisierung von Journalismus gesprochen.

Die WAK-N hatte ihre Motion im Zug der Debatte über zwei parlamentarische Initiativen der SP-Fraktion und von Raphaël Mahaim (Grüne/VD) zum Thema eingereicht. Beide beurteilte die WAK-N als zu eng gefasst. Die Initiativen wurden zurückgezogen.

(sda/rul)