Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, alle ausstehenden variablen Vergütungen der drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse zu streichen, beziehungsweise um 50 oder 25 Prozent zu kürzen. Betroffen seien davon rund 1000 Mitarbeitende, denen mit diesen Massnahmen ein Gesamtbetrag von insgesamt rund 50 bis 60 Millionen Franken entzogen werde.

Boni-Rückzahlungen werden geprüft

Die Bank müsse prüfen, ob bereits ausbezahlte Boni zurückgefordert werden können, wie die Regierung am Mittwoch schrieb. Zudem zieht der Bundesrat die UBS in Verpflichtung, in ihrem Vergütungssystem erfolgreiche Verwertung der von der staatlichen Verlustgarantie erfassten Credit Suisse-Aktiven als Kriterium festzulegen und allgemein das Risikobewusstsein weiterhin angemessen zu berücksichtigen.

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Konkret sollen bei der CS alle bis Ende 2022 ausstehenden Boni der Geschäftsleitung gestrichen werden. Jene der ersten Führungsstufe unterhalb der Geschäftsleitung werden um die Hälfte, die der zweiten Führungsstufe unterhalb der Geschäftsleitung um ein Viertel reduziert.

Wird einer systemrelevanten Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt, so muss der Bundesrat gemäss Bankengesetz für die Dauer der beanspruchten Unterstützung Vergütungsmassnahmen anordnen. «Sowohl im Hinblick auf die erfassten Manager als auch in Bezug auf die betroffenen Vergütungen ist das Gesetz unbestimmt. Die Norm lässt zudem die Art der Vergütungsmassnahme offen», sagte die Finanzmarktrechtlerin Nina Reiser vergangene Woche in einem Interview mit Handelszeitung.

(rul/sda)

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