Erinnern Sie sich noch an die Abwrackprämie in Deutschland? Diese Prämie in Höhe von 2500 Euro war 2009 Teil des Konjunkturpakets zur Wachstumsankurbelung. Sie wurde gewährt, wenn ein altes Kraftfahrzeug verschrottet und ein Neuwagen oder Jahreswagen zugelassen wurde. In der Schweiz soll diese Idee jetzt noch mit wesentlich grösserer Kelle angerichtet werden.

Was mit Autos klappt, sollte doch auch mit Gebäuden möglich sein. Wer ein älteres Gebäude mit schlechtem energetischem Standard besitzt, was immerhin etwa 70 Prozent der Gebäude in der Schweiz betrifft, darf dieses in Zukunft unter erleichterten Bedingungen abreissen und durch einen Neubau mit energetisch höherem Standard ersetzen.

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So will es zumindest eine vor kurzem eingereichte Motion von FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger. Die Belohnung soll also nicht wie damals bei der Abwrackprämie durch eine in Geld ausbezahlte Prämie erfolgen, sondern das Zückerchen wäre in diesem Fall die selektive Ausserkraftsetzung des Raumplanungsgesetzes. Wer seinen Altbau durch ein Minergiehaus oder Nullenergiehaus ersetzt, muss sich nicht mehr an die geltenden Zonenpläne halten. Er darf sich, was Höhe, Breite, Ästhetik oder Nutzung des Gebäudes betrifft, in durch das Gesetz sonst verbotene Dimensionen vorwagen.

Anreiz beim Bauen

Mit seiner Motion betritt Filippo Leutenegger juristisches und ökonomisches Neuland. Bisher galt ja der Grundsatz, dass Gesetze für alle Bürger und Bürgerinnen eines Landes gelten. Die innovative Leistung Leuteneggers besteht darin, dass er die Befreiung von Gesetzen als Wirtschaftsförderungsinstrument entdeckt hat. Wer sich wirtschaftsfreundlich verhält, darf ein bisschen mehr als der Rest der Gesellschaft.

Übertragen auf die Abwrackprämie bei Autos, würde dies etwa bedeuten, dass man beim Ersatz eines alten Wagens nicht mit einer Geldleistung von 2500 Euro, sondern mit einem «Vorschriftsbonus» belohnt würde. Wer auf ein klimafreundliches und damit CO2-armes Auto umstiege, dürfte beispielsweise mit 140 statt nur mit 120 Kilometer pro Stunde auf der Autobahn fahren.

Gerade beim Bauen kann sich ein solcher Anreiz als äusserst wirksam herausstellen. Viele kreative Bauprojekte scheitern ja regelmässig daran, dass sie nicht zonenkonform sind und damit dem geltenden Raumplanungsgesetz widersprechen. So ist schon manche Traumvilla ein Traum geblieben, weil der vorgesehene attraktive Standort dummerweise in die Landwirtschaftszone fiel. Das wäre jetzt kein Problem mehr. Man müsste nur einen alten Bauernhof erwerben, der den modernen Energiestandards nicht genügt. Diesen Bauernhof könnte man abreissen und an seiner Stelle ein komfortables Einfamilienhaus aufbauen, sofern man entsprechende Energiestandards einhielte. Ein solcher Ökobonus würde seine Wirkung kaum verfehlen.

Im Normalfall wäre Leuteneggers Idee kaum mehrheitsfähig. Schliesslich widerspricht sie elementaren Grundsätzen der Rechtsgleichheit und setzt über die Hintertüre die ganze Raumplanung der Schweiz ausser Kraft. Warum hat aber der Nationalrat die Motion Anfang Juni trotzdem mit 125 zu 46 Stimmen gutgeheissen? Dies liegt wohl daran, dass die Aushebelung der Raumplanung als Energiesparmassnahme angepriesen wird. Wer wollte sich schon gegen Energiestandards und energiesparendes Wohnen aussprechen? Unter dem Label des Umweltschutzes lassen sich Wirtschaftsförderungsmassnahmen eben besonders gut verkaufen.

Mathias Binswanger ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Nordwestschweiz.