Vor dem Ferienhaus im bündnerischen Andiast stehen zwei schnittige Karossen, ein Audi A8 und ein Mercedes GLC Coupé. Der Mercedes trägt eine Tessiner Autonummer und ist eingeschrieben auf die Firma der Partnerin von Pierin Vincenz, einer fast dreissig Jahre jüngeren Ostschweizerin.

Es ist ein Samstag im März, der nahe Frühling hat den Schnee weitherum schon schmelzen lassen, was den Ort noch kleiner wirken lässt, als er ohnehin schon ist.

Andiast ist ein 200-Seelen-Dorf auf 1200 Metern Höhe, Teil der Gemeinde Brigels. Hier ist der 67-jährige Ex-Raiffeisen-Chef heimisch, sein Grossvater war hier Bergbauer, sein Vater Gion Clau Vincenz vertrat den Kanton einst im Ständerat.

Das Ferienhaus der Familie Vincenz ist eines der grössten und schönsten im Dorf, gebaut hat es seine Schwester Anita, eine renommierte Architektin mit Büro in der Nähe von Basel. Auch die Namen seiner anderen beiden Schwestern sind auf dem Briefkasten vermerkt.

 

Stets willkommen

Hier, weitab von St. Gallen oder Zürich, ist der gefallene Raiffeisen-Chef oft anzutreffen, wie Einheimische erzählen. Hier ist er nicht in erster Linie der Angeklagte in einem der aufsehenerregendsten Wirtschaftsprozesse der letzten Jahre, nicht der Mann, der wegen Betrug und ungetreuer Geschäftsbesorgung vor Gericht musste, nicht der Mann, der seine ausgedehnten Streifzüge durch die Nachtclubs und Striptease-Lokale von Zürich als Spesen verrechnete, nicht der Mann, dem vorgeworfen wird, mit Beteiligungen an allerlei Firmen unrechtmässig Millionen eingestrichen zu haben – hier ist er einfach der Pierin, der verlorene Sohn, dessen Familie hier seine Wurzeln hat.

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Schauplatz Andiast/Brigels

Pierin Vincenz stammt aus dem 200-Seelen-Dorf Andiast in Graubünden (unten Rechts: Gemeindehaus), sein Grossvater war hier Bergbauer. Das Ferienhaus der Familie Vincenz (oben Mitte) ist eines der grössten und schönsten im Ort. Im Pistenrestaurant Alp Dado im Skigebiet Brigels kehrt Vincenz gerne ein; in der Corona-Zeit gab es Geplänkel mit dem Personal, weil er sich mit der Maskenpflicht schwertat.

Quelle: Bilanz