Bald beginnt wieder die Hochzeitssaison, schon flattern die ersten Einladungen ins Haus. Für dieses Jahr habe ich mir vorgenommen, weniger gut gemeinte Fragen zu stellen, die einen ins gesellschaftliche Abseits schiessen. «Habt ihr zwei eigentlich einen Ehevertrag?», wäre ein gutes Beispiel dafür. Kein passendes Smalltalk-Thema für den Apéro vor dem Standesamt – Augenrollen und enerviertes Kopfschütteln der anderen Gäste waren eindeutig.

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Unter vier Augen rate ich meinen Freundinnen trotzdem dazu, sich wenigstens darüber zu informieren, was im Fall einer Scheidung mit dem Geld passiert. Denn auch in Finanzangelegenheiten gilt: Wissen ist Macht. Wenn nämlich kein Ehevertrag vereinbart wurde, gilt in der Schweiz automatisch die Errungenschaftsbeteiligung: das, was während der Ehe angespart wurde, zählt zum gemeinsamen Vermögen der Eheleute und wird bei einer Scheidung zwischen den Partnern hälftig geteilt.

Mit einem Ehevertrag wird in der Regel die Gütertrennung festgelegt. Es gibt also kein gemeinsames Vermögen, sondern nur das der Ehefrau und das des Ehemanns. Ausgenommen davon sind die Ersparnisse aus der ersten und der zweiten Säule, die auch mit Ehevertrag bei einer Scheidung aufgeteilt werden. Die dritte Säule hingegen wird bei einer Gütertrennung nicht geteilt – ein Ehevertrag lohnt sich also vor allem für den Partner, der während der Ehe mehr sparen konnte.

Auch Selbstständige sollten unbedingt einen Ehevertrag in Erwägung ziehen, da eine Scheidung andernfalls zur Insolvenz führen kann. Unternehmerinnen und Firmeneigentümer können mit einem Vertrag das Unternehmen aus der güterrechtlichen Auseinandersetzung heraushalten, indem die Firma oder zumindest die Erträge aus der unternehmerischen Tätigkeit dem Eigengut des Unternehmers zugeschrieben werden.

Die Hochzeitsgäste entrüsten sich noch über meine Frage, als die Mutter des Bräutigams plötzlich die Aufmerksamkeit auf sich lenkt: «Wann hören wir denn endlich Kinderfüsse trippeln?», kichert sie und verschüttet vor Freude fast ihr drittes Cüpli. Echt jetzt? Was für eine unpassende Frage!