Es endete mit grosser Symbolik: 260 Maschinen und mit ihnen rund 19'000 Passagiere blieben am 2. Oktober 2001 am Boden. 17 Milliarden Franken vernichtet, Tausende Jobs verloren. Der Bankrott der Swissair hielt das Land jahrelang in Atem. Journalisten, Ermittler und Zivilkläger zerrten jedes Detail der traurigen Firmenhistorie ans Licht, Dokumentar- und Spielfilme zum Ende dieses nationalen Heiligtums wurden gedreht und unzählige Bücher verfasst. Das öffentliche Verdikt lautete: Der versagenden Konzernleitung gebühre eine hohe Strafe. Das Gericht kam zu einem anderen Schluss: Freispruch für alle 19 Manager – und Katerstimmung bei der Schweizer Bevölkerung. Selbst die Angeklagten hatten nicht mit diesem Ausgang gerechnet.
Nationale Empörung und spektakuläre Wirtschaftsprozesse gehen oft Hand in Hand. Denn die Urteile dieser Dramen mit prominenten Figuren auf der Anklagebank geben immer wieder zu reden. So liest man, dass der Basler Financier Dieter Behring – er rühmte sich, den «genetischen Code des Börsenhandels» geknackt zu haben – mit seinem Schneeballsystem Tausende von Privatanlegern um 1,2 Milliarden Franken erleichterte. Aber nicht einen Tag seiner Freiheitsstrafe sass er ab. Das Gleiche bei Rolf Erb, der seine Erb-Gruppe in die zweitgrösste Pleite der Schweizer Wirtschaftsgeschichte trieb, weil er sich mit Devisengeschäften hoffnungslos verspekuliert hatte.
Angeklagter: Dieter Behring
Anklagepunkt: Gewerbsmässiger Betrug
Prozessjahr: 2016 / Ermittlungsdauer: 12 Jahre
Schaden: 207 Millionen Franken
Urteil: Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe
Der «Sanierer der Nation», Hans Ziegler, konnte den Verlockungen von Insiderinformationen nicht widerstehen, um in die eigene Tasche zu wirtschaften – er erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten fünf. Auch bei Werner K. Rey, der mit Krediten ein verschachteltes Firmenimperium aufgebaut hatte, das unter riesigem Getöse und einem Milliarden-Schuldenberg zusammenbrach, blieb die Strafe von vier Jahren Gefängnis deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten zehn. «Verhältnismässig mild», schätzten die Medien ein, und die Volksseele brodelte: Die Justiz fasse diese gut betuchten Männer mit Samthandschuhen an.
Milde Schweiz
Denn ausländische Richter scheuen sich nicht, bei sogenannten «White Collar Criminals» weitaus härter vorzugehen. Da sei etwa an Bernie Madoff erinnert, der mit seinem Schneeballsystem einen Schaden von insgesamt 65 Milliarden Dollar anrichtete – zugegebenermassen übertrifft dies jeden Schweizer Wirtschaftsskandal – und dafür einen Freiheitsentzug von 150 Jahren erhielt. Bei «Mini-Madoff» Marc Dreier gab es 20 Jahre Gefängnis. Der ehemalige Chef von WorldCom, Bernie Ebbers, musste nach Bilanzfälschungen in Höhe von elf Milliarden Dollar eine Gefängnisstrafe von 25 Jahren antreten. Jeffrey Skilling wiederum wurde für den Enron-Bilanzskandal zu 24 Jahren und 4 Monaten verurteilt, von denen er 14 Jahre absitzen musste. Sogar im benachbarten Deutschland fordert die Staatsanwaltschaft im Wirecard-Prozess für Ex-Konzernchef Markus Braun zehn Jahre Haft. Der Blick ins Ausland schürt die Entrüstung über die «Schweizer Kuscheljustiz».
Für eine andere Sicht plädiert Marcel Niggli. Der gebürtige Zuger lehrt seit mehr als zwanzig Jahren Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Fribourg und gilt als Doyen auf diesem Gebiet. Der Professor äussert sich ohne Umschweife zu Irrungen und Wirrungen in Recht und Gesellschaft und so auch zu der Volksthese, dass in der Schweiz «die da oben» tun und lassen könnten, was sie wollten. Um bei Wirtschaftsdelikten nicht den Glauben an die hiesige Justiz zu verlieren, schlägt Niggli Folgendes vor: das Gesetz studieren, Gerechtigkeit neu denken – und vor allem genauer hinschauen.
Marcel Niggli, Professor für Strafrecht, interpretiert die Urteile für Wirtschaftskriminelle differenziert.
Abschreckender Effekt? Von wegen!
Kurz zur Ausgangslage: Die Schweiz sanktioniert tatsächlich mild im internationalen Vergleich. Was oft als lasch abgetan wird, ist eigentlich kultureller Fortschritt. So wird es zumindest präsentiert. Dass das Abhacken von Gliedmassen und öffentliche Auspeitschungen eher ins drakonische Mittelalter als in eine progressive Schweiz gehören, sehen viele so. Doch auch die Freiheitsstrafe hat die moderne Schweiz unter die Lupe genommen. Wirklich ins Gefängnis müssen hier meist nur Wiederholungstäter oder Schwerkriminelle. Denn dass die Rückfallgefahr durch kurze Gefängnisstrafen erhöht wird, ist wissenschaftlich nicht belegt. Und lange Freiheitsstrafen können noch mehr Schaden anrichten (Entsozialisierung). «Die Länge der Strafe hat keinen abschreckenden Effekt auf die Tatentscheidung», sagt Niggli. Viel entscheidender für die Vermeidung von Straftaten sei das Risiko, überhaupt erwischt und bestraft zu werden. Juristisch züchtigen kann man Vincenz, Rey und Co. demnach nicht nur mit einem Schuldspruch, sondern auch mit einem nervenzehrenden, entblössenden und manchmal mehrere Jahre andauernden Gerichtsverfahren.
Um die Strenge eines Urteils zu verstehen, so Niggli, müsse man die Maximalstrafen untereinander vergleichen. Fünf Jahre Freiheitsentzug gibt es für Vermögensdelikte. Bei Gewaltdelikten wie Körperverletzung hält das Strafgesetzbuch drei Jahre fest, ebenso bei fahrlässiger Tötung. «Wer meint, die Justiz bestrafe ‹White Collar Crimes› weniger streng, liegt falsch», sagt der Professor. Schaut man sich in diesem Kontext die Strafen bei Sensationsprozessen an, folgt eine weitere Ernüchterung: Sie sind oft am Maximalrahmen orientiert, und dies «obwohl diese Menschen eigentlich nicht vorbestraft waren», so Niggli. Im Gegenteil, sie galten als erfolgreiche Businessmänner oder -frauen.
Etwa Werner K. Rey: Unter seiner Dachfirma Omni Holding machte sich der Geschäftsmann in den 1970er und 1980er Jahren einen Namen, indem er Firmen kaufte und verkaufte. Die Deals waren zwar undurchsichtig, doch hocherfolgreich: Schlagartige Gewinne von 30 Millionen Franken bescherten Rey den Titel «Finanzgenie». Sein Imperium krachte 1991 zusammen, Rey landete auf der Gerichtsbank. Anklage: Betrug, Urkundenfälschung und Konkursdelikte. Urteil: vier Jahre Haft – dicht an der Maximalstrafe. Rey blieb sogar in Überhaft, da sein Entlassungsgesuch wiederholt abgelehnt wurde. «Aus Rache», wie Niggli behauptet.
Angeklagter: Werner K. Rey
Anklagepunkte: Gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung, Konkursdelikte, betrügerischer Konkurs
Prozessjahr: 1998 / Ermittlungsdauer: 7 Jahre
Schaden: Unsicher (1 bis 4 Milliarden Franken)
Urteil: Vier Jahre Freiheitsstrafe
Auch die Urteile für Dieter Behring (5,5 Jahre) und Rolf Erb (8 Jahre) findet Niggli «überhaupt nicht mild». Dass die beiden Herren ihre Freiheitsstrafen nicht absassen, hatte andere Gründe: Erb nahm sich das Leben, Behring verschob aus Krankheitsgründen seinen Haftantritt und verstarb kurz darauf. «Ein Schwerkranker im Gefängnis ist teuer», sagt Marcel Niggli, «die Steuergelder dafür will nämlich auch niemand zahlen.» Dass «jede arme Wurst» (Niggli) das Recht auf die Verschiebung des Haftantritts hat, geht bei Behring auch gerne vergessen. «Beide Herren starben gedemütigt und bankrott», relativiert der Professor. Auf den Schuldspruch von Dieter Behring folgten 800 Zivilklagen, bei denen gesamthaft eine Summe von 207 Millionen Franken eingefordert wurde. Im Fall Erb verlangten die Gläubiger 6,5 Milliarden zurück. Die Vermögenswerte, die Rolf Erb kurz vor der Pleite an Familienmitglieder überschrieben hatte, holte das Gericht zurück in die Konkursmasse. Das Ziel der Justiz ist klar: «Das Urteil ist bei Wirtschaftsdelikten nur der Anfang vom Ende», erklärt Niggli, «der schuldig Gesprochene soll wegen Zivilansprüchen in Bankrott gehen.»
Angeklagter: Rolf Erb
Anklagepunkte: Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung
Prozessjahr: 2012 / Ermittlungsdauer: 10 Jahre
Schaden: 6,5 Milliarden Franken
Urteil: Acht Jahre Freiheitsstrafe
Unsauberer Zirkus
Auch ungenaue Urteile sind ein Problem bei medial begleiteten Prozessen. Beispiel: die Causa Vincenz. Drei Jahre und neun Monate Freiheitsentzug erhielt der Banker für seine zwielichtigen Deals. Den Anklagepunkt des Betrugs findet Niggli falsch, denn die zwei zentralen Punkte – Täuschung und Schaden – seien im Raiffeisen-Skandal nicht erfüllt. «Das Verschweigen der Firmentransaktionen fällt für mich allenfalls unter ungetreue Geschäftsbesorgung», sagt er und macht einen Vergleich: «Das ist wie bei einer Steuererklärung. Wenn Sie dort etwas nicht angeben, liegt noch kein Betrug vor. Wenn Sie aber auf Nachfrage des Steuerkommissars die Unwahrheit sagen, kann das Betrug sein.»
Doch Pierin Vincenz und Beat Stocker (vier Jahre Freiheitsentzug) hätten laut Niggli mit ihrem Verhalten keinen Irrtum ausgelöst. Zudem sei auch kein Schaden entstanden: Dafür müsste die Bereicherung des Täters aus dem Vermögensbestandteil kommen, in dem das Opfer geschädigt ist. Ergo fallen etwa Börsendelikte strafrechtlich nicht unter Betrug. Dass das Gericht argumentiert, durch die Beteiligungserlöse von Vincenz und Stocker sei der Kaufpreis für die geschädigten Firmen tiefer ausgefallen, findet Niggli absurd: «Was alles hätte passieren können, ist nicht betrugsrelevant.» Solche Hypothesen gehörten nicht in einen Gerichtssaal. Der Rechtsexperte hätte Vincenz maximal ein Jahr gegeben.
Niggli ist überzeugt, dass für unsaubere Urteile die Medien verantwortlich seien – denn sie entfachten folgenden Teufelskreis: «Anwälte und Richter sind Menschen, die von den Medien beeinflusst werden – dies abzustreiten, ist kindisch.» Welcher Richter würde sich trauen, Vincenz vom Betrug freizusprechen, wenn die Klickzahl-orientierten Medien seinen frivolen Lebensstil genüsslich ausbreiten und die Empörung der Öffentlichkeit in astronomisch hohe Sphären pusht?
Angeklagte: Pierin Vincenz und Beat Stocker
Anklagepunkte: Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung
Prozessjahr: 2022 / Ermittlungsdauer: 3 Jahre
Schaden: Unsicher (Commtrain-Transaktion: 2,7 Millionen Franken festgesetzt, Investnet-Transaktion: 50 Millionen Franken)
Urteil: Drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe für Vincenz; vier Jahre Freiheitsstrafe für Stocker
Was folge, sei ein Staatsanwalt, brav und gierig nach Prominenz, der die Verdächtigen mit aller Härte des Gesetzes bestrafen wolle. Danach schreibe er sich an einer Anklageschrift von 1200 Seiten die Finger wund: «Diese Giga-Anklagen sind völliger Bullshit», sagt Niggli. Statt Journalisten wie gefrässige Löwen schon beim ersten Verdacht in die Justiz-Arena einzubeziehen, schlägt er vor, die Medien frühestens nach Präsentation der Anklageschrift zu involvieren, damit «wenigstens die Staatsanwälte in Ruhe arbeiten können». Zudem kann eine mediale Vorverurteilung strafmildernd wirken. Wie bei Hans Ziegler: Bei ihm wurden für den Schaufenster-Effekt sowie für die lange Verfahrensdauer drei Monate von seiner Freiheitsstrafe abgezogen. Eher kontraproduktiv.
Die schlimmste Konsequenz übereifriger Staatsanwaltsarbeit ist jedoch, dass die Manager auf der Bank tatsächlich ungeschoren davonkommen, da «der korrekte Anklagepunkt übersehen wird». So war es im Fall Swissair. Dass der damalige Chef Mario Corti als Sanierungsmassnahme zum Aufkauf wackeliger kleinerer Gesellschaften griff, war eine kolossale Managementfehlleistung. Im Nachhinein war das natürlich allen klar. Aber wieso wurde dies zum Hauptpunkt im Prozess?
Angeklagte: 19 Personen (Verwaltungsrat, Konzernchefs, Geschäftsleitung; im Bild: Mario Corti)
Anklagepunkte: Ungetreue Geschäftsbesorgung, Gläubigerschädigung, Misswirtschaft, Urkundenfälschung
Prozessjahr: 2007 / Ermittlungsdauer: 5,5 Jahre
Schaden: 280 Millionen Franken
Urteil: Freispruch für alle Angeklagten, Entschädigungen von bis zu 480'000 Franken
Unfähig sein, ist statthaft
«Ein guter Wirtschaftsunternehmer muss immer Risiken eingehen», sagt Marcel Niggli, «sonst gibt es ja nie einen Gewinn.» Es entbehrt nicht einer gewissen Tragik: Tosender Applaus gibt es für mutige Unternehmer, deren gewagte Entscheide Erfolg zeitigen. Aber wehe dem Manager, der nicht in die Zukunft sehen kann. Erfolg entschuldigt, scheitern ist in der Schweiz verboten. Risikohafte Entscheidungen sind jedoch nicht per se gesetzwidrig – falsche kaufmännische Rechnungslegung hingegen schon. Im Swissair-Fall wurden in der Buchhaltung die Schuldbeträge der wackeligen Gesellschaften nicht richtig ausgewiesen, dafür wurden viel zu wenig Reserven gebildet. «Wenn die Anwälte auf diesen langweiligen Punkt gepocht hätten, dann hätte es keinen Freispruch gegeben», konkludiert der Professor.
Juristisch schuldig ist, wer Gesetze verletzt, nicht aber, wer unfähig ist oder Anstand vermissen lässt. Was Niggli sich also wünscht, ist mehr strafrechtliche Dogmatik. Den Appell, das Rechtssystem müsse mit modernen ethischen Ansprüchen in Einklang sein, findet er seltsam. Denn das Recht ist ja gerade Ausdruck von Ethik. Es steht ethischen Vorgaben daher nicht entgegen, sondern präzisiert sie. Im Gegensatz zur Ethik ist Recht allerdings spezifisch und genau. «Die Tendenz ist aber leider, dass Gesetze immer unklarer definiert werden», rügt Niggli und erinnert an die abgelehnte Konzernverantwortungs-Initiative. Deren Gegenvorschlag führt eine Berichterstattungspflicht ein, definiert aber nicht genau, was zu berichten wäre, und lässt gemäss Niggli wieder sehr viel Freiraum, was eine Verurteilung schwierig mache. Ungenaue Gesetze verstärken deshalb die Wahrnehmung, dass Recht und Moral auseinanderklaffen.
Die öffentliche Brüskiertheit sei auch eine Sache der Informationsdichte, sagt Niggli: «Journalisten haben einen Tag Zeit, um einen knackigen Artikel zu schreiben, und meinen, sie seien nach zwei Telefonaten Experten.» Die Folge: ein stark simplifizierter Sachverhalt und eine fehlgeleitete, blutdürstende Allgemeinheit. Doch eine Studie von Rechtsprofessor André Kuhn zeigt: Bevölkerung und Justiz sind sich einig, wenn erstens die Befragten in die Haut der Richter schlüpfen müssen und zweitens sämtliche für die Strafzumessung notwendigen Informationen erhalten. Die Bevölkerung zeige sich sogar milder als die Richter.
Tatsache bleibt jedoch, dass manch einer nach zwei Feierabendbieren in Rekordzeit zum Rechtsexperten mutiert und über die «Kuscheljustiz» herzieht. Hier ruft Niggli ein wirkungsvolles Korrektiv in Erinnerung: die soziale Ächtung. «Egal ob schuldig oder nicht, hart oder mild bestraft – diese Menschen sind wirtschaftlich und sozial erledigt.» Ex-Swissair-Kapitän Mario Corti erhielt zwar einen Freispruch, doch hierzulande plagt ihn der Ruf des Zauderers, Totengräbers und Abzockers. Nach dem demütigenden Prozess flüchteten er und seine Familie in die USA. Auch dass Vincenz, einst als Finanzgenie bejubelt, in Zukunft wohl niemals mehr in irgendeiner Weise einer wirtschaftlichen Karriere nachgehen wird, geht vergessen.
Soziale Exkommunikation
Um vom gesellschaftlichen Parkett verbannt zu werden, ist nicht mal ein Gerichtsprozess nötig: Das Schicksal einer Persona non grata wurde auch dem ehemaligen UBS-Verwaltungsratspräsidenten Marcel Ospel zuteil. Nach der Finanzkrise konnte er sich in der Zürcher «Kronenhalle» nicht mehr blicken lassen, aus Angst, geohrfeigt zu werden. Fragt sich nun, was mit der Credit-Suisse-Garde passieren wird. «Alles Verbrecher» und «hinter Gitter», tröteten die zornigen Aktionäre an der letzten Generalversammlung. Der Niedergang der Traditionsbank ist zwar frisch – als Delinquenten wurden die Lenker der Credit Suisse aber bereits abgestempelt.
Die Liste der Ausgestossenen ist lang. Wem das hiesige Rechtssystem also zu mild ist, der mag Trost finden in der sozialen Exkommunikation, mit der die Bevölkerung mangelnde Moral sanktioniert. Und ist das öffentliche Verdikt erst einmal gefällt, gibt es keine Berufung.
Dieser Artikel erschien im BILANZ Special «Top-Anwälte 2023».