Experten beantworten Ihre Fragen

Im Bereich Invest bekommen Sie regelmässig Informationen rund um Anlagethemen. Doch oft stellen sich konkrete Fragen aufgrund der individuellen Vermögenssituation, die im Rahmen der normalen redaktionellen Berichterstattung nicht erschöpfend beantwortet werden können. Etwa bei Immobilien- und Steuerfragen gibt es immer wieder kantonale Unterschiede, die ins Gewicht fallen.

Deshalb stellen wir unseren Abonnentinnen und Abonnenten ab sofort einen neuen Service zur Verfügung und werden Ihre Fragen rund um die Vermögensanlage inklusive Immobilien und steuerlichen Aspekten von einem Expertenteam in kurzer Frist beantworten – konkret, produkteunabhängig, diskret und kompetent.

Weitere Informationen zur Geldberatung gibt es unter www.handelszeitung.ch/geldberatung.

Eine Auswahl der Fragen inklusive der entsprechenden Antworten stellen wir Ihnen wöchentlich vor.

Frage: Ich arbeite seit einigen Jahren als Ausländer in der Schweiz. Würde es sich für mich lohnen, in eine 3. Säule zu investieren? Und was wären die steuerlichen Folgen, wenn ich eines Tages wieder nach Deutschland zurückkehren würde?

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Wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und hier wohnen sowie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie in jedem Fall in die Säule 3a einzahlen. Wenn Sie nicht quellenbesteuert sind, nehmen Sie den Abzug beim steuerbaren Einkommen direkt in der Steuererklärung vor und sparen so Steuern. Bei Quellenbesteuerung können Sie die Steuereinsparung durch die Säule 3a ebenfalls geltend machen. Das dafür notwendige Steuerrückerstattungsgesuch der kantonalen Steuerbehörden ist im Internet abrufbar. In den meisten Fällen lohnen sich Einzahlungen in die Säule 3a auch für Ausländer. Beim definitiven Verlassen der Schweiz können Gelder in der Säule 3a immer bezogen werden.

Bei der Auszahlung von 3a-Geldern wird eine Steuer fällig. Diese kann beim Wegzug aus der Schweiz in vielen Fällen optimiert werden, indem die Gelder bei einer Vorsorgeeinrichtung in einem steuergünstigen Kanton - zum Beispiel im Kanton Schwyz - deponiert werden. Allfällige Steuern im Auswanderungs- beziehungsweise Rückreiseland müssen individuell und anhand von allfälligen Doppelbesteuerungsabkommen geklärt werden.