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Finanzlexikon

Absichtserklärung

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Definition

Eine Absichtserklärung (engl. Letter of intent, „LoI“) ist im Rechtswesen eine Vereinbarung verschiedener Verhandlungsparteien, die auf diese Weise ein bestimmtes Interesse an einer Zusammenarbeit, einem Verhandlungsziel oder Vertragsabschluss demonstrieren wollen.

Hintergrund

Im Vergleich zu einem bindenden Vorvertrag wird eine Absichtserklärung häufig so abgehalten, dass ein späterer Rücktritt oder ein Abbruch der Verhandlungen immer noch als Alternative offen bleibt. Bei Übernahmen oder Zusammenschlüssen von Unternehmen ist es nicht unüblich, vorab einen Vorvertrag zu unterzeichnen. Dagegen wird häufig eine Absichtserklärung meist vor einer Überprüfung (Due Dilligence) des anderen Unternehmens unterzeichnet. Fällt diese Due Dilligence dann nicht zur Zufriedenheit aus, können die Vertragspartner immer noch zu jeder Zeit von dem Vorhaben Abstand nehmen. Im Geschäftsgebaren kann es jedoch vorkommen, dass ein Vorvertrag auch als Absichtserklärung betitelt wird. Experten raten davon ab, da dann erst aus dem Inhalt geschlossen werden kann, ob es sich tatsächlich um einen Vorvertrag oder eine Absichtserklärung handelt. Besser ist es, in eine Absichtserklärung zu schreiben, welche Inhalte für die Verhandlungsparteien als verbindlich und welche als nicht verbindlich gelten sollen.

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