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Finanzlexikon

Äquivalenzprinzip

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Definition

Nach dem Äquivalenzprinzip (äquivalent = entsprechend, gleichwertig) sollten Leistungen und Gegenleistungen einander entsprechen. Zum Beispiel stellt das Äquivalenzprinzip als Versicherungsprinzip eine gewisse Gleichwertigkeit von Beiträgen (Vorleistungen) und Versicherungsleistungen (Ansprüchen) her.

Hintergrund

Das Äquivalenzprinzip wird vielfach in der privaten Versicherungswirtschaft angewandt. Es dient als Grundlage für die individuelle Kalkulation bzw. der Bemessung der Versicherungsprämie gemäß dem Eintrittsalter und des Versicherungsrisikos auf Basis versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die so errechnete Prämie ist dann äquivalent zum versicherten Risiko. Orientiert sich eine Versicherung nach dem Äquivalenzprinzip, so hat sie die Leistungen der Versicherung und die Beiträge der Versicherten so zu kalkulieren, dass die Beiträge ausreichen, um damit die Versicherungsleistungen bedienen zu können. Decken die Einnahmen die Ausgaben, so ist von einer so genannten gruppenkollektiven Äquivalenz die Rede. Sind die Beiträge so bemessen, dass sie genau dem Risiko des Versicherten entsprechen, so liegt eine personenbezogene Äquivalenz vor. Privatversicherungen fokussieren eher die gruppen- als auch personenbezogene versicherungstechnische Äquivalenz als Grundsatz.

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