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Finanzlexikon

Bruttosozialprodukt

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Definition

Das Bruttosozialprodukt (BSP) umfasst alle in Geldwert ausgedrückten Güter und Leistungen, die während eines Jahres in einem Land erstellt werden.

Hintergrund

Das gesamte Einkommen eines Landes, das Bruttosozialprodukt, setzt sich aus den Einkommen der Arbeitnehmer und Unternehmer sowie aus den Einkünften aus Kapitalerträgen zusammen. Normalerweise bezieht sich das BSP immer auf ein Jahr. Doch mittlerweile gestalten sich die Prognosen über den Verlauf des Bruttosozialprodukts für ein Jahr immer schwieriger. Daher werden die Berichte hierzu eher alle sechs Monate vorgestellt.

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Abgrenzungen

Diese Berichte splitten sich unter anderem in einen Inlands- und Inländerbereich auf. Das Inlandskonzept des BSP erfasst die wirtschaftliche Leistung in einer Wirtschaftsbranche inklusive Einpendler ohne Auspendler. Beim Inländerkonzept liegt der Fokus nicht auf dem Leistungsgebiet, sondern nur auf den hier lebenden Menschen, die ein Einkommen aus den jeweiligen Leistungen erhalten. Das heisst, die im Ausland arbeitenden Menschen, die eigentlich einem anderen Wirtschaftsbereich zugerechnet werden, sollen in die Berechnung des BSP eingerechnet werden. Wogegen Leistungsträger, die im Inland wohnenden Ausländer, herausgerechnet werden. Dieses Ergebnis nennt sich auch Bruttoinlandsprodukt. Das Bruttosozialprodukt muss ebenfalls von dem Nettosozialprodukt, auch Volkseinkommen genannt, abgegrenzt werden. Hier werden der Werteverzehr bzw. die enthaltenen Abschreibungen sowie die indirekten Steuern herausgerechnet und die staatlichen Zuschüsse miteingerechnet.

Bedeutung

Das Bruttosozialprodukt ist für eine Volkswirtschaft ein wichtiges Wirtschaftsbarometer. Die Ergebnisse führen zu einer sehr hohen Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und Politik. Denn das Bruttosozialprodukt weist auf das Einkommen hin, über das die Inländer einer Volksgemeinschaft verfügen werden. Die Bewertung und Angabe erfolgt zu Marktpreisen. Das bedeutet, zuzüglich der Gütersteuern (Produktions- und Importsteuern) und abzüglich der Gütersubventionen.