1. Home
  2. Degressive Abschreibung

Finanzlexikon

Degressive Abschreibung

Teilen

Merken

Drucken

Kommentare

Artikel teilen

Definition

Bei einer degressiven Abschreibung (AfA), auch Buchwert-AfA genannt, wird das Wirtschaftsgut in fallenden Jahresbeträgen abgeschrieben. Siehe auch: die lineare Abschreibungsmethode.

Hintergrund

Mit der buchhalterischen Abschreibung von geschäftlich genutzten Anlagewerten wird dem allgemeinen Werteverzehr bzw. der Abnutzung Rechnung getragen. Im Gegensatz zu der linearen Abschreibungsmethode wird bei der degressiven Abschreibung nur der erste Abschreibungsbetrag auf Basis der Anschaffungskosten ermittelt. In den folgenden Jahren wird der jeweilige Abschreibungsbetrag immer aus dem Restbuchwert errechnet. Auf diese Weise reduzieren sich von Jahr zu Jahr auch die Abschreibungsbeträge, da sich der Restbuchwert ebenfalls reduziert. Die Abschreibungsätze sind im Allgemeinen höher als bei der linearen Methode.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Berechnungsbeispiel für die degressiven AfA

Eine Unternehmung erwirbt Anfang des Jahres 2015 eine Maschine für CHF 100‘000.-. Im ersten Jahr (2015) berechnet sich der Abschreibungsbetrag mit 30 Prozent von CHF 100‘000.-, das sind CHF 30‘000.-. Im Jahr darauf werden 30 Prozent (CHF 21‘000.-) vom Restbuchwert (CHF 70‘000.-) abgezogen. Der Restbuchwert im Jahre 2016 lautet demnach CHF 49‘000.-.

Vorteile der degressiven Abschreibung

Aus steuerlicher Sicht kann mit der degressiven Methode die Abschreibung an die betriebliche Situation angepasst werden. Das heisst, dass die Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren sehr viel höher ausfallen als bei der linearen Methode. Die degressive Abschreibung bietet sich gerade für Wirtschaftsgüter an, die in den ersten Jahren hohe Wertminderungen erfahren. Vorteile gegenüber der linearen AfA bietet die degressive Methode auch bei Gegenständen mit längerer Nutzungsdauer.