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Finanzlexikon

EBK

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Definition

Die EBK (Eidgenössische Bankenkommission) war eine vom Bundesrat unabhängige Schweizer Bundesbehörde, die dem Eidgenössischen Finanzdepartement nur administrativ beigestellt wurde.

Hintergrund

Ab 2009 gingen das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) sowie die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) auf. Die EBK entwickelte sich über die Jahre hinweg von einer reinen Aufsichtsbehörde über das Bankwesen zu einer Aufsichtsbehörde über umfassende Bereiche des Finanzwesens.

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Aufgabenbereiche der EBK

Zu den Aufgaben der Eidgenössische Bankenkommission (EBK) gehörte die Aufsicht über die Banken und Effektenhändler, die Prüfgesellschaften (soweit sie Banken, Effektenhändler oder Anlagefonds prüfen), die Anlagefonds, das Pfandbriefwesen, die Börsen und Märkte, die Offenlegung von Beteiligungen, die öffentlichen Kaufangebote bei börsennotierten Gesellschaften sowie die Geldwäschereiaufsicht über Banken, Effektenhändler und Fondsleitungen. Die EBK traf ebenso Entscheidungen über Konkurse und Sanierungen bei Banken und Effektenhändlern. Darüber hinaus war die EBK auch für Aufgaben tätig, die den Finanzplatz Schweiz betrafen. Zu diesem Zweck stand die EBK kontinuierlich in Verhandlungen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement und mit der Schweizerischen Nationalbank. Zusätzlich hielt die Behörde einen ständigen Kontakt mit den unterschiedlichen Verbänden wie zum Beispiel die Schweizerische Bankiervereinigung, der Schweizerische Anlagefondsverband oder die Schweizer Treuhand-Kammer.

Ziele der EBK

Zu den Zielsetzungen der EBK gehörten der Gläubigerschutz, Anlegerschutz, Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Effektenmärkte und der Funktionsschutz. Die EBK achtete darauf, dass die gesetzlichen Verordnungen und Regularien eingehalten wurden, traf die zum Vollzug der erlassenen Gesetze erforderlichen Verfügungen und bot dafür weitrechende Auskünfte. Zu den Instrumentarien der Kommunikation gehörten Revisionsberichte, Genehmigungs- und Meldepflichten sowie Mitteilungen und Infodienste anderer Behörden, Kunden oder Dritter als auch die Berichterstattung der Medien.