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Finanzlexikon

Finanzbuchhaltung

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Definition

In der betrieblichen Finanzbuchhaltung (Fibu) werden sämtliche Geschäftsvorfälle eines Unternehmens gebucht. Sie ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Rechnungswesens und bildet die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens ab. In der Finanzbuchhaltung erfolgt die externe Rechnungslegung, wogegen in der Kosten- und Leistungsrechnung die interne Rechnungslegung erstellt wird.

Hintergrund

Die Finanzbuchhaltung (Fibu) umfasst drei Teilbereiche: die Erfassung des laufenden Geschäftsverkehrs, die Erfolgsrechnung mit der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz. Da in der Finanzbuchhaltung alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens erfasst werden, bildet sie eine wichtige Grundlage für die Information von Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Anteilseigner und Gläubiger über die Situation des Unternehmens zum Bilanzstichtag sowie der wirtschaftlichen Vorgänge. Dies geschieht einerseits nach der Methode der doppelten Buchhaltung, nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, die aus der kaufmännischen Praxis abgeleitet werden. Der Buchungsprozess als Vorgang wird heute mithilfe von Computern und Buchhaltungssoftware ausgeführt. Die Buchungen selbst erfolgen nach wie vor auf Konten, die durch einen Kontenrahmen vorgegeben werden, gegliedert durch Aktiv- und Passiv sowie Aufwands- und Ertragskonten. In der Finanzbuchhaltung fließen alle laufenden Eingangs- und Ausgangsrechnungen ein. Erfordert es die Größe des Unternehmens, so muss eine eigene Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung geführt werden. Die Personalbuchhaltung erfasst alle Lohn- und Gehaltsleistungen sowie weitere damit verbundene Zahlungen wie zum Beispiel die Abführung von Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungsbeiträgen. Am Ende des Jahres wird ein Anlagenspiegel erstellt, der über die Entwicklung der Vermögenswerte informiert. Darin sind Positionen wie zum Beispiel Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge und die Abschreibungen aufgelistet. Am Ende einer Abrechnungsperiode muss ein Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) erstellt werden. Zu diesem Zweck fließen die Zahlen aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie alle erforderlichen Jahresabschlussbuchungen ein. Die Finanzbuchhaltung ermittelt durch die Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge in der GuV-Rechnung (Gewinn und Verlust) ein Gesamtergebnis. Während die Finanzbuchhaltung das betriebliche Gesamtergebnis erstellt, können mit den Zahlen der Kosten- und Leistungsrechnung Aussagen über die Wirtschaftlichkeit gemacht werden.

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