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Finanzlexikon

Holding

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Definition

Eine Holding ist ein Unternehmen, das für den Zweck des Erwerbs und der Verwaltung von Beteiligungen gegründet wurde. Der Begriff Holding ist die Kurzform für Holding-Gesellschaft, Holding-Organisation oder Dachgesellschaft.

Hintergrund

Die Gesellschaftsform der Holding ist weder im schweizerischen, noch im österreichischen oder deutschen Aktienrecht detailliert geregelt. Holdings sind daher auch nicht an eine bestimmte Rechtsform gebunden. Meist sind Holdings Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften. Für detaillierte Regelungen dieser Organisationen sind in der Schweiz die jeweiligen Kantone zuständig. Es werden zwei Typen von Holdings unterschieden: die reine Holding und die Mischholding. Eine sogenannte reine Holding kauft, verkauft und verwaltet Beteiligungen. Bei Mischholdings macht der Beteiligungsbereich – neben einem operativen Geschäft - den Hauptteil des Unternehmenszwecks aus. Wobei der Holdingzweck auch unbedingt verfolgt werden muss. Das bedeutet, die Holding muss wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Stammanteile) oder Genossenschaften (Genossenschaftsanteile) halten. Beteiligungen an Personengesellschaften sind davon ausgenommen. Die Bedingungen einer Holding sind ebenfalls nicht erfüllt, wenn es sich um kleine Anteile an verschiedenen Gesellschaften handelt oder die Beteiligungen nur kurzfristig bestehen. Auf lange Sicht sollen etwa zwei Drittel der Aktiva der Bilanzen aus Beteiligungen bestehen. An Stelle der Bilanzpositionen können auch zwei Drittel der Erträge aus den Beteiligungen stammen. Nebentätigkeiten von untergeordneter Bedeutung, die sich aber auf die Holdinggesellschaft beziehen, sind erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel Vermögensverwaltungen, Geschäfts- bzw. Konzernleitungsfunktionen sowie geschäftliche Aktivitäten im Ausland. Der Holding bleibt es jedoch verwehrt, im externen Wirtschaftsverkehr aktiv zu werden, das heisst, eine gewerbliche und industrielle Tätigkeit als Hersteller oder Anbieter von Produkten, Immaterialgüterrechten oder Dienstleistungen aufzunehmen.

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Vor- und Nachteile

Die Gründung einer Holdinggesellschaft hat Vor- und Nachteile

Zu den Vorteilen zählen:

  • Eine kantonale Gewinnsteuer entfällt.
  • Niedrigere Kapitalsteuer.
  • Einfachere Handhabung der Tochtergesellschaften, weil die Ausschüttung an die Holdinggesellschaft erfolgt.
  • Thesaurierung der Holding-Gewinne ist steuerfrei.
  • Umgehung von kartellrechtlichen Beschränkungen.

Zu den Nachteilen gehören:

  • Hoher Administrationsaufwand aufgrund der rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften
  • Mögliche Betriebsblindheit hinsichtlich der Ziele des Konzerns.