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Finanzlexikon

Kapitaldeckungsverfahren

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Definition

Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Möglichkeit der Finanzierung für Sozialversicherungen in der Schweiz. Dabei werden die eingesammelten Versichertenbeiträge als Spargelder verzinst. Die Leistung an den Versicherten findet zu einem späteren Zeitpunkt (Rente) statt und entspricht den Beiträgen plus Zinsen. Unterscheidung: Umlageverfahren.

Hintergrund

In der Schweiz wird die berufliche (Pensionskasse) und private Vorsorge nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Bei der beruflichen Vorsorge sind noch das Anwartschafts- sowie das Rentendeckungsverfahren zu unterscheiden. Bei dem Anwartschaftsdeckungsverfahren entrichten die Versicherten während einer Ansparzeit ihre Beiträge auf einem Sparkonto, wo sie dann gutgeschrieben werden. Im Bedarfsfall erhält der Rentner dann entweder genau den Betrag, der sich auf dem Konto angesammelt hat oder er bezieht eine Rente, die auf Grund dessen definiert wurde. Das Rentendeckungsverfahren deckt mit den Risikobeiträgen nur die frühzeitigen Versorgungsfälle wie zum Beispiel Individualität oder Tod mit Hinterbliebenen ab. Die Altersrente ist von diesen Risikobeiträgen ausgenommen. Der Beitrag für die Altersrente wird erst ab dem Rentenbezug mit einer einmaligen Zahlung geleistet. Dem gegenüber steht das so genannte Umlageverfahren. Es bedeutet, dass die Beiträge, die heute einbezahlt werden, auch gleich wieder für anfallende Renten verwendet bzw. ausbezahlt werden. Das Kapitaldeckungsverfahren kommt zum Beispiel bei Pensionskassen (2. Säule) zum Einsatz, wogegen das Umlageverfahren zum Beispiel bei der AHV/IV (1. Säule) verwendet wird. Neben diesen beiden Verfahren existiert noch als Mischform das Rentenwert-Umlageverfahren.

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