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Finanzlexikon

Veruntreuung

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Definition

Von Veruntreuung wird gesprochen, wenn sich jemand vorsätzlich eine ihm anvertraute, fremde, bewegliche Sache aneignet oder einen Vermögenswert nutzt, um sich damit unberechtigt zu bereichern.

Hintergrund

Ein anvertrauter Vermögenswert ist eine vertretbare bzw. unvertretbare Sache, die durch Vermischung, Übereignung usw. in das Eigentum eines Veruntreuers übergeht. Solche Vermögenswerte können sein: fiduziarisch übereignete Namensaktien, vertretbare Sachen, bei denen jemand nur Treuhandeigentümer ist oder Gelder, die von jemandem verwaltet werden, Bankvollmachten bzw. das Anvertrauen eines Bankguthabens. Treuhänder und sonstige Personen dürfen nicht nach Belieben über den Vermögenswert des Treuegebers verfügen. Denn der Vermögenswert wurde nach dem Prinzip der Werterhaltungspflicht und mit der Absicht übergeben, dass dieser dem Treuegeber jederzeit zur Verfügung steht und nur ein bestimmter Verwendungszweck beabsichtigt wird. Handelt jemand diesen Vorgaben zuwider, macht er sich der Veruntreuung strafbar. Veruntreuung wird in der Schweiz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Wird eine Veruntreuung von einem Beamten, Behördenmitglied, Vormund, Beistand oder berufsmässigen Vermögensverwalter begangen, ist mit einer Straferhöhung von einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen.

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