Die Tür zur Welt der Grossfinanz lässt sich denkbar einfach öffnen, wie ein einfacher Selbstversuch zeigt: Für die Firma Green Invest wird im Zentrum von Zürich ein Veranstaltungsraum für die angebliche Gründungsversammlung gesucht. Nach einigen wenigen Angaben, auf einem Online-Formular, und Rückfragen zu den Cateringkosten trudelt schon nach ein paar Tagen die unterzeichnete Vereinbarung ein: «Gerne bestätigen wir Ihren Anlass.»

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Das wäre weiter nicht ungewöhnlich, würde es sich bei den Räumlichkeiten nicht um den «Grünenhof» handeln, ein Gebäude der UBS in unmittelbarer Nähe zum Paradeplatz, im Herzen des Schweizer Finanzplatzes. Wer hier als Besucher eintritt, weiss: Ich bin bei der Grossbank. UBS-Schilder am Eingang, UBS-Signet an der Réception und in den Konferenzräumen, überall ganz gross die drei Lettern U, B und S. Der BILANZ-Test ist simpel: Wir sind drin.

Tatort

Diese Bankräume können von bankfremden Veranstaltern gemietet werden. Eine inhaltliche Prüfung der geplanten Anlässe findet offensichtlich kaum statt. «Wir haben bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht», heisst es bei der UBS, auch andere Banken und Versicherungen oder die Börse vermieten ihre Konferenzräume an externe Veranstalter.

Experten, die Anlagebetrug bekämpfen, sind alarmiert. Sie finden bedenklich, wie leichtfertig die UBS ihre Konferenzräume zur Verfügung stellt. Schliesslich könnte es sich bei Green Invest um eine Schwindlerfirma handeln. Eine Bank kann zwar für das Vermieten von Konferenzräumen nicht belangt werden. «Trotzdem sollte sie verhindern, mutmasslichen Anlagebetrügern derart einfach einen Vertrauensbonus zu verschaffen», kritisiert die Baselbieter Rechtsanwältin Monika Roth.

Obwohl die UBS ihre Vermietungspolitik nun überdenken will, zeigt dieser Vorfall exemplarisch, wie die seriöse Finanzwelt zu einer offenen Plattform geworden ist, die sich kluge Schwindler zunutze machen können. Ihre betrügerischen «Finanzprodukte» schmücken sie mit den Signeten der ganz Grossen. Sie treten längst nicht mehr als schmuddelige Marktschreier auf, sie operieren mitten im Leben der gediegenen Finanzwelt, kaufen sich die Reputation einfach ein. Die Performancedaten über ihre wertlosen «Wertpapiere» flimmern auf den Bloomberg-Bildschirmen des New Yorker Finanzinformationsdienstes. Die Schwindler lassen ihre Kunden auf Depotkonten bei internationalen Finanzkonzernen einzahlen. Sie lassen renommierte Geldinstitute Zertifikate auf ihre Investmentvehikel emittieren. Sie beschäftigen noble Anwaltsfirmen. Sie operieren mittendrin, «embedded» – eingebettet ins Geschäft der Martktleader.

Daher setzen bei den Kunden die natürlichen Misstrauensmechanismen oft aus, sie wähnen sich in der Sicherheit der regulierten Finanzunternehmen, vertrauen auf die wohlklingenden Namen. Sie glauben an die schöne Fassade.

Als Strafrichterin bei Anlagebetrugsfällen und Liquidatorin von unbewilligten Finanzfirmen im Auftrag der Finanzmarktaufsicht Finma trifft Monika Roth immer wieder auf Opfer, die sich genau darum zu einer verhängnisvollen Finanzanlage verleiten liessen. Anfänglich misstrauten sie zwar dem Angebot noch, doch mit der Zeit sahen sie keinen Anlass mehr, an der Seriosität des Umfelds zu zweifeln.

Helmut Kiener war ein Meister des eingebetteten Betruges. Ende Juli wurde er in Würzburg zu einer Gefängnisstrafe von 10 Jahren und acht Monaten verurteilt. Der 52-Jährige aus dem deutschen Aschaffenburg, ein selbst ernannter Hedge-Fund-Manager, hatte mehr als 5000 Kleinanleger in Deutschland und der Schweiz sowie zwei Banken hereingelegt, mehr als 300 Millionen Euro veruntreut. Seine Vermittler steuerte und bezahlte er über eine Vertriebsfirma in der Schweiz.

Die Kunden konnten die Kurvencharts seiner K1-Fonds auf den üblichen Börsenportalen im Internet studieren, mit Valorennummern und Fondskennzahlen. Für die Kunden sah es wie ein x-beliebiger Bankenfonds aus. Die Zertifikate auf seine K1-Fonds wurden von der Barclays Bank und der BNP Paribas beworben und an die Börse gebracht, seine Prospekte trugen das Barclays-Logo. Der Zürcher Prüfkonzern PwC besorgte anfangs sogar die Buchhaltung. Eine perfekte Aura.

Grauzone

In der Schweiz hätte Kiener gewisse Chancen auf einen Freispruch gehabt. Denn hierzulande verlangt das Strafrecht den Nachweis einer besonderen Arglist bei der Ausführung der Tat, schwer durchschaubare Lügengebäude und betrügerische Machenschaften, die man nicht auf Anhieb bemerkt.

Wenn der Bluff leicht aufzudecken war, dann kann der Vorwurf der Arglist gegen den Beschuldigten fallen und damit die Chance auf ein hartes Urteil. «So verwerflich ein Produkt oder dessen Vertrieb auch sein mag, so heisst das selbst bei hohen Verlusten noch lange nicht, dass damit ein Betrug oder eine illegale Tätigkeit vorliegt», erklärt Monika Roth. Die Grauzone zwischen seriösem Angebot und arglistiger Schädigung wird immer grösser.

So hätten im Fall Kiener die Kunden nur den Taschenrechner in die Hand nehmen müssen. Denn allein schon eine einfache Summenrechnung hätte die Fehler von Kieners Zahlen offenbart. Banken und Aufseher hätten mit ein paar Clicks im Internetportal der Finanzaufsicht der Britischen Jungferninseln, wo Kiener angeblich registriert war, herausgefunden, dass zumindest einer seiner Fonds dort gar keine Lizenz hatte. Doch jahrelang behandelten sie ihn wie einen der Ihren.

Vertrieb

Ebenso Dieter Behring. Regelmässig konnte der Finanzzauberer seine Geschäftsmodelle in den Konferenzräumen renommierter Schweizer Banken präsentieren. Der Fall Behring zeigt aber auch, wie wichtig das Vertriebssystem ist, um Anlagegelder zu sammeln. Selbst Agenten von Versicherungen und Kundenberater von Banken liessen sich dazu einspannen, obwohl die Produkte in keiner Weise zur offiziellen Angebotspalette dieser Unternehmen gehörten.

Finanzberater würden mit hohen Provisionen verleitet, ihre langjährigen Kundenbeziehungen für den Verkauf solcher Produkte einzusetzen, beobachtet Susanne Grau, Chefin des Dienstes Wirtschaftsdelikte bei der Zuger Polizei. Die meisten verstehen die Produkte selbst nicht und werden zu Geschädigten.

Verkaufsgespräche finden nicht nur in noblen Konferenzsälen und Bankräumen statt, sondern immer wieder zu Hause beim Kunden am Stubentisch. Bei Kaffee und Kuchen werden die Prospekte mit Bankenlogo vorgelegt. Was der Kunde als besondere Aufmerksamkeit schätzt, dient dem Verkäufer dazu, die Aufzeichnung des Beratungsgesprächs zu umgehen, was den Geschädigten später die Beweisführung vor Gericht erschwert.

Allmählich bemerken die Risikomanager jedoch, dass etwas schiefläuft. Diesen Sommer hat die Credit Suisse strikte Richtlinien darüber erlassen, welche Produkte welchen Kunden empfohlen werden dürften und wie der Beratungsprozess dazu abzulaufen habe. Dieses Konzept lässt erahnen, wie die Finanzmarktaufsicht künftig die Vertriebswege regulieren könnte. In einem Bericht über Vertriebsregeln vom vergangenen Herbst kam die Finma zum Schluss, dass trotz Registrierungspflicht Anlageberater ihren Wissensvorsprung zum Nachteil ihrer Kunden ausnützen können.

Selbst bei den grösseren Banken lassen sich allerdings die Prüfschleusen für unabhängige Vermögensverwalter recht einfach umschiffen. Der renommierte Wirtschaftskriminalist Christof Müller sagt, wie: «Statt eine Kontobeziehung bei einer Bank einzugehen und Gelder von Anlegern einzusammeln, werden die Anleger dazu gebracht, bei einer bestimmten Bank Kunde zu werden. Sie erteilen dann dem Verwalter eine Vollmacht. So kann dieser das Geld der Kunden unbehelligt in dubiose Anlageprodukte investieren, von denen er Gewinne oder Provisionen kassiert.»

Da bestehe noch bei einigen Banken zum Teil erheblicher Nachholbedarf, zeigt David Fidan von der Prüfgesellschaft KPMG auf. Als Partner in der forensischen Abteilung spürt er Vermögenswerte von Finanzintermediären auf, die durch intransparente Anlageprodukte möglicherweise verloren gegangen sind. Vertreter kleinerer Institute seien besonders anfällig darauf, sich mit zweifelhaften Produktanbietern einzulassen. Diese bringen der Bank so in kurzer Zeit viel willkommenes Neugeld ein. Entsprechend sinke der Druck der Bank und auch des Bankers, der im Fachjargon als Rainmaker bezeichnet wird, den Produktanbieter genauer zu prüfen.

Täter

Professionell gestaltete Produkte, offizielle Wertpapierkennnummer, perfekter Emissionsprospekt, sogar eine Lizenz von der Finanzmarktaufsicht: Der Produktverkauf der Finanzschauspieler läuft auf Hochtouren. Mehr als 50 Prozent der Hedge-Fund-Pleiten in den Jahren 1994 bis 2005 sind durch Betrug verschuldet worden, belegten amerikanische Forscher.

Der abgetauchte Hedge-Fund-Manager Florian Homm, einst mit Büro im Zürcher Enge-Quartier, wurde jahrelang mit den besten Fonds-Awards ausgezeichnet, doch seine Investments waren nahezu wertlose Billigaktien. Bernard Madoff begeisterte Grossbanken wie die HSBC für die Abwicklung seiner Kundengeldzahlungen. Seine geprüften «Feeders Funds», über die sein System mit Kundengeld gefüttert wurde, waren im Angebot angesehener Banken wie der Luzerner Privatbank Reichmuth oder der UBP.

Wie Madoff operierte auch Allen Stanford in zwei Welten: einer korrekten und einer Schattenwelt. In Zürich war der Amerikaner mit einer korrekt operierenden Privatbank vertreten. Stanfords Fassade: angesehene Politiker wie Alt-Bundesrat Adolf Ogi und die amerikanische Ex-Aussenministerin Madeleine Albright als Beiräte. Beide wussten nicht, worauf sie sich einliessen. Die US-Behörden werfen Stanford einen Acht-Milliarden-Betrug vor, die Verfahren dauern noch an. Er beteuert seine Unschuld.

Neben solchen Kalibern tappen Anleger immer wieder bei kleinen Aktienwerten in die Falle. Da werden von Vermögensverwaltern Pennystocks aufgekauft, also Aktien mit Kurswert im Bereich von wenigen Rappen. Die Titel werden im nichtregulierten Markt, etwa an einer freien Börse in Deutschland, gehandelt. Mit Erfolgsnachrichten werden die Kurse solcher Aktien kurzzeitig in die Höhe getrieben und dann mit dem Vertrauensbonus des vermeintlichen «Börsenhandels» an unbedarfte Anleger verkauft. Diese bleiben nach den darauffolgenden Kurseinbrüchen auf horrenden Verlusten sitzen. Allein im vergangenen Jahr hat die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin 116 Verfahren wegen vermuteter Kursmanipulation eingeleitet, wie die Wirtschaftszeitung «Euro am Sonntag» schrieb.

Für den Zürcher Anlegeranwalt Daniel Fischer sind die Fälle nachwachsender Rohstoff. Woche für Woche klopfen an seiner Kanzlei neue Betrugsopfer an, suchen Hilfe bei der Rettung ihrer Gelder. «Wir bündeln die Anlegerklagen», sagt Fischer, «anders geht das gar nicht mehr.» Dann untersucht er die Fälle mit seinem Team wie ein Strafermittler, bevor er eine Strafanzeige einreicht. Der Rechtsprofessor ist Certified Fraud Examiner, testiert von der grössten amerikanischen Betrugsermittler-Vereinigung. Oftmals trifft er auf der Gegnerseite alte Bekannte – Täter, die schon mit anderen Investmentvehikeln aufgeflogen sind. Sein neuster Fall ist typisch: ein Start-up mit einer revolutionär klingenden App für das iPhone.

Anlageobjekte

Fischer sieht unter den Betrügerinvestments alles, was auch sonst auf dem Markt modern und marktgängig ist: Gold, Devisen, Windkraftanlagen, Solarindustrie. Seine Gegner gehen mit der Zeit, passen sich den Modeströmungen an. Die Anlageformen reichen neben Aktien von Anleihen über Fonds und Zertifikate, Kommanditgesellschaften bis hin zu einzelnen Tropenholzbäumen.

Die Unterscheidung zwischen vertrauenswürdigen und louchen, gar illegalen Angeboten ist oft selbst für versierte Anleger nicht auf Anhieb möglich. Wer beispielsweise wie Prime Forestry Anfang des letzten Jahrzehnts eine Beteiligung an Landparzellen in Südamerika zur Pflanzung von Teak- oder anderen Tropenhölzern verkauft, betreibt nach Ansicht der Finma ein bewilligungspflichtiges Anlagegeschäft. Hingegen wird der Verkauf einzelner Bäume geduldet, auch wenn damit letztlich das gleiche Geschäftsmodell betrieben wird. Wie seriös dabei die Renditeprognosen sind und mit welcher Transparenz die einzelnen Firmen ihre Kunden informieren, dafür sieht sich die Finma nicht zuständig.

Doch auch mit ihrer engen Auslegung der Bestimmungen zum Vertrieb von Finanzprodukten geht den etwa 40 Beamten in der Enforcement-Abteilung der Finma die Arbeit nicht aus. Zwischen Jahresbeginn 2009 und Herbst 2010 blieben über 100 Firmen und Personen in ihren Netzen hängen. Der Schaden, den die davon betroffenen 12 000 Anleger erlitten haben, wird auf rund 220 Millionen Franken geschätzt.

Opfer

Von den Strafermittlern ist nicht zu erwarten, dass sie den Markt lückenlos trockenlegen. Im Gegenteil: Der Markt blüht, altbekannte und neue Täter gehen weiterhin auf Kundenfang. Das Spektrum der Geschädigten reicht von Uni-Professoren bis zu Handwerkern. Besonders anfällig ist die Altersgruppe der 55- bis 70-Jährigen. In dieser Lebensphase fallen Erbschaften an und kommen Vorsorgeguthaben zur Auszahlung, etwa aus Lebensversicherungen oder der Pensionskasse. Der Verlust des Vertrauens in die zweite Säule hat zur Folge, dass immer mehr Versicherte auf eine vermeintlich unsichere Rente verzichten und stattdessen das Kapital beziehen. Wie die Grafik unter ' Downloads' zeigt, sind die Kapitalauszahlungen zwischen 2004 und 2009 um 35 Prozent gestiegen, deutlich stärker als die Rentensumme, und erreichen rund ein Fünftel der gesamten Altersleistungen in der beruflichen Vorsorge. Bei den Sammelstiftungen der grossen Versicherungen wie Swiss Life oder Allianz Schweiz liegt die Quote der Kapitalbezüger gar bei 40 bis 50 Prozent. Sie zählen zur potenziellen Beute.

In der Hoffnung auf eine etwas höhere Rendite als bei herkömmlichen Anlagen lassen sich viele auf fragwürdige Angebote ein. Monika Roth bestätigt: «Unter den Geschädigten sehen wir oft Rentner, die ihr ganzes Vorsorgekapital verloren haben.» Solche Tragödien kennt auch Anwalt Christof Müller. So ist kürzlich eine 72-Jährige Rentnerin an ihn gelangt. Sie müsse nun wieder als Putzfrau arbeiten, nachdem sie ihr ganzes Alterskapital verloren habe. Der Kanton Genf hat bereits auf das Phänomen reagiert. Dort werden seit 2010 Ergänzungsleistungen zur AHV eingeschränkt, wenn das Pensionskassenkapital durch fahrlässige Spekulationen verloren ging. Die unmissverständliche Botschaft an die Anleger: selber aufpassen!