Auslöser ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit seiner Strukturreform der beruflichen Vorsorge. Wie BILANZ publik gemacht hat (BILANZ 2/2011), sieht diese Reform unter anderem vor, dass Vermögen von Pensionskassen nur noch verwalten darf, wer durch die Finma beaufsichtigt wird. Doch diese ist über die geplante Kompetenzausweitung alles andere als erfreut. Sie hat deshalb die im Vorfeld offensichtlich nicht abgesprochene Neuerung in der soeben abgelaufenen Vernehmlassung öffentlich scharf kritisiert. Laut Finma-Sprecher Tobias Lux sei zu befürchten, dass mit einer Finma-Bewilligung bei den Kunden der Eindruck erweckt würde, dass Vermögensverwalter generell der Aufsicht unterstünden. Das treffe aber vielfach nur für einen kleinen Teil des verwalteten Vermögens zu und sende damit ein falsches Signal. «Dies wäre dem Anlegerschutz in keiner Weise dienlich», gibt Lux zu bedenken.
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