Rote Köpfe bei den Vermögensverwaltern: Für Pensionskassen soll ab 2012 nur noch tätig sein dürfen, wer direkt von der Finma beaufsichtigt wird. Die unabhängigen Vermögensverwalter gehören nicht dazu. Der Vorschlag stammt vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). In Zukunft wäre das Geschäft «Banken, Effektenhändlern, Fondsleitungsgesellschaften und Vermögensverwaltern schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen und Versicherungen» vorbehalten. Die Aufsichtsbehörde will so Verbandelungen einen Riegel schieben, wie sie zwischen Managern der Zürcher Pensionskasse BVK und Vermögensverwaltern aufgedeckt wurden. «Damit werden die meisten unabhängigen Vermögensverwalter aus diesem Geschäft gedrängt», wettert Andreas Brügger vom Verband der Vermögensverwalter (VSV). Denn diese sind zwar in der Regel im Rahmen der Geldwäscherei-Vorschriften einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen, nicht aber der Finma unterstellt. 100 Vermögensverwalter sind in diesem Geschäft aktiv. Profitieren von der neuen Bestimmung würden nach Brüggers Ansicht vor allem die Banken. Auch SVP-Nationalrat und Vermögensverwalter Hans Kaufmann kritisiert: «So wird die Qualität bei der Verwaltung der Pensionskassenvermögen nicht besser. Weder die Finma noch gleichwertige Aufsichtsbehörden im Ausland konnten Madoff verhindern.» Für Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip sind diese Bestimmungen «eher Beruhigungspillen denn wirksame Massnahmen zur Verhinderung von Fehlverhalten». Martin Kaiser, beim BSV zuständig für die Revision, weist die Vermutung zurück, die Bestimmung sei durch das Lobbying der Banken zustande gekommen. «Es gab keine derartigen Kontakte», so Kaiser. Er fordert die betroffenen Kreise auf, ihre Kritik und Änderungsvorschläge in der Vernehmlassung einzubringen. Allerdings wurden die Vermögensverwalter gar nicht dazu eingeladen.

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