Ausgangslage. Die Eheleute K. und M.I. sind 50 Jahre alt und haben zwei erwachsene Kinder. Das Erwerbseinkommen beträgt rund 120  000 Franken. Das Ehepaar bewohnt eine Eigentumswohnung mit einem Verkehrswert von 700  000 Franken und einer Hypothekarbelastung von 500  000 Franken. Neben einer Liquiditätsreserve von 25  000 Franken beträgt das frei verfügbare Vermögen 200  000 Franken. Kürzlich erbte das Paar 300  000 Franken und will nun seine auf Wachstum ausgerichtete Anlagestrategie den neuen Verhältnissen anpassen.

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Entscheidende Faktoren. Zunächst sollten sich Herr und Frau I. über die Wirtschaftsentwicklung nach der Finanzkrise eine Meinung bilden. Je nachdem ob sie mit einer längeren Krise und Deflation rechnen oder sich bereits vor Inflation schützen wollen, müssen sie die Struktur ihres Depots ganz anders ausrichten und die Anlageziele unterschiedlich definieren. In einem Deflationsszenario sind Schulden reines Gift. Deshalb sind Staatsanleihen und Dividendenaktien ohne Verschuldung gefragt. Die Erbschaft sollte daher für die Amortisation der Hypothekarschuld verwendet und darüber hinaus in Bundesobligationen investiert werden.

Inflation erwartet. Wir rechnen jedoch bereits mittelfristig mit einem Inflationsszenario bei steigenden Zinsen und Geldentwertung. Schutz bieten da Real- und Sachwerte: erstklassige Aktienanlagen, Immobilienanlagen, aber auch etwas Rohstoff- und Goldanteile. Bei den Nominalwerten sind kurzfristige Unternehmensanleihen von gesunden und ertragsstarken Gesellschaften gesucht.

Wie weiter? Der hohe Immobilienanteil sollte in mehreren Schritten reduziert und in Aktienanlagen, sinnvollerweise in preisgünstige Indexfonds, umgeschichtet werden. Mit einem Teil der Erbschaft kann der Hypothekarkredit getilgt werden. Für die verbleibende Restschuld empfiehlt sich der Abschluss einer langfristigen Festhypothek. Der verbleibende Teil der Erbschaft kann in kurzfristige Firmenanleihen, Gold und Rohstoffe investiert werden.