Die Steuersaison startet. Sind Gewinne mit Cryptowährungen ein Thema?
Lukas Wadsack*: Zumindest in Zug sind sie das grosse Thema. Ich bekomme fast täglich Anfragen zu Cryptowährungen. 

Aber Gewinne sind doch steuerfrei.
Grundsätzlich stimmt dies für Privatpersonen. Aber erfolgt der Handel gewerbsmässig, sind Steuern und Sozialabgaben fällig. Bei einer Million Gewinn liegen die Abgaben im Kanton Zug bei rund 33 Prozent. In anderen Kantonen sind es bis zu 50 Prozent. 

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Ab wann handelt man gewerbsmässig?
Sobald der Handel Ausmasse annimmt, die ihn als Job qualifizieren. Das wäre etwa bei einer Vielzahl von Transaktionen der Fall, oder wenn man den Job kündigt und sich nur noch auf den Coin-Handel konzentriert.

Von wie vielen Transaktionen sprechen wir?
So genau kann man das nicht sagen. Wird das Depot mehrmals im Jahr umgedreht,geht es in Richtung Gewerbe.

Wo liegt die Beweislast?
In der Praxis liegt diese beim Anleger. Er muss mit den Dokumenten die Wallets offenlegen und beweisen, dass er die Gewinne mit möglichst wenigen Transaktionen gemacht hat. Kann er das nicht, geht es schnell in Richtung Gewerbe. Es wird interessant wie die Behörden mit dem Thema Cryptowährungen umgehen. Wir werden sehen, welche Nachweise sie zulassen und welche sie anfordern. Grundsätzlich ist das Kreisschreiben Nummer 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung massgebend.

Was raten Sie Bitcoin-Millionären?
Zum Jahresende möglichst viele Informationen zu sammeln und das am besten auf Papier. Man weiss nie, wie lange die Wallets oder Tradingplattformen existieren. Viele fragen mich, was sie machen können, um 2017 nicht gewerbsmässig zu sein. Ich kann ihnen keinen Ratschlag geben, denn es ist alles schon passiert. 2017 hätte man weniger Trades machen können, aber dann wären wohl auch die Gewinne nicht so hoch gewesen.

Ab welchen Summen fragen die Behörden nach? 
Bei weniger als 10'000 Franken werden sie sich wohl nicht die Mühe machen. Diese Zahl ist in der Praxis jedoch noch nicht gefestigt.

Wie sieht es mit den Gewinnen aus dem Mining aus? 
Die fallen eindeutig unter selbstständiges Erwerbseinkommen. Nur die Kursgewinne, die die Cryptowährungen im Anschluss machen, könnten in manchen Fällen steuerfrei sein. Sie müssten jedoch so rasch wie möglich ins Privatvermögen, etwa eine eigenen private Wallet, transferiert werden. Das ganze sollte man auch dokumentieren. 

*Lukas Wadsack ist Rechtsanwalt und diplomierter Steuerexperte. Er leitet die Steuer- und Rechtsabteilung der Wadsack Treuhandgesellschaft.

 

Erich Gerbl
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