Gold hat in den letzten Wochen einiges von seinem Glanz als krisensichere Anlage eingebüsst. Zum einen haben die Kursschwankungen stark zugenommen. Das gelbe Metall wird immer mehr zum Spekulationsobjekt.

Zum anderen sind Goldanlagen jüngst in die Schlagzeilen geraten wegen Meldungen über gefälschte Barren. So sollen Barren der Schweizer Giesserei Metalor aufgetaucht sein, welche mit billigem Wolfram versetzt wurden, das eine dem Gold ähnliche Dichte aufweist. Auch wenn sich diese Meldungen als wildes Gerücht erweisen sollten, stellt sich die Frage nach der Haftung. Wer kommt für den Schaden auf, wenn die Bank für einen Kunden über ein Metallkonto oder physisch Gold erwirbt und im Tresor einlagert? Hat der Anleger einfach Pech gehabt, sollte sich dieses Gold als Fälschung erweisen? Wer trägt den Vermögensverlust, falls sich bei einem kotierten Gold-Indexfonds (ETF), der das Vermögen physisch mit Goldbarren absichert, ein Teil der Goldbestände als gefälscht erweist?

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Laut Martin Bürki vom BILANZ-Ratgeberteam verstiesse ein solcher Fonds, wie etwa der Gold-ETF von Julius Bär, gegen das Anlagereglement und würde wohl haften. Die Zürcher Kantonalbank erklärt, dass sie als Depotbank für ihre ETF ebenso geradestehen müsste wie auch als Verkäuferin zertifizierter Barren gegenüber den Bankkunden.