Der vorzeitige Abbruch einer gemischten Lebensversicherung geht in der Regel zu Ungunsten des Versicherten aus, weil die Gesellschaft eine gesalzene Rechnung für nicht amortisierte Abschlusskosten präsentiert. In Zukunft kann es noch teurer werden, weil vorab die grossen Anbieter bei Einmalprämien einen so genannten Zinsrisikoabschlag einkalkulieren. Begründet wird die Massnahme mit möglichen Kursverlusten aus einem vorzeitigen Rückkauf.

Solche Einbussen können dann entstehen, wenn zur Rückzahlung Festverzinsliche zu tiefen Kursen verkauft werden müssen. In der gleichen Situation sieht sich ein Obligationär, der seine Wertpapiere nur mit einem Kursverlust losschlagen kann, weil seit dem Kauf die Marktzinsen gestiegen sind. Sechs der zehn befragten Gesellschaften, nämlich «Basler», Helvetia Patria, Pax, Rentenanstalt, «Winterthur» und «Zürich», haben diese Zinsschikane eingebaut – mit unterschiedlichen Konsequenzen. So überwälzt die Helvetia Patria nur einen Zinsanstieg von bis zu einem Prozent, was einer maximalen Reduktion des normalen Rückkaufs-werts um zehn Prozent entspricht. Die Rentenanstalt geht hingegen doppelt so hoch (Abzug 20 Prozent). Diese Information wird dem Kunden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aber vorenthalten. Überhaupt keine Limite eingebaut haben «Basler», Pax und «Winterthur». Deshalb liegen hier bei einem Zinsanstieg auch die höchsten Abzüge drin.

Wie hoch diese in Franken ausfallen, ist aus der Tabelle «Ärgernis Zinsrisikoabschlag» ersichtlich. So werden bei der «Basler» bei unveränderten Marktzinsen 95 477 Franken (Spalte 1) ausbezahlt, hingegen würden bei einem Anstieg um drei Prozent gerade noch lächerliche 74 178 Franken übrig bleiben. Bei der «Zürich» liegt die unterste Grenze bei maximal 82 566 Franken, jedoch ist der «normale» Rückkaufswert mit 93 825 Franken vergleichsweise miserabel. Elvia, «Genfer», Providentia und Vaudoise gehen nach dem herkömmlichen System vor und klammern Zinsveränderungen aus. Anleger könnten diese Rückkaufshürde mit einem Achselzucken hinnehmen, wenn umgekehrt der aus einer eventuellen Zinssenkung entstandene Kursgewinn an die Kunden weitergegeben würde. Doch leider streichen die Gesellschaften diesen Profit selbst ein. Nur die Pax beweist hier ein gesundes Gespür für Fairness.

Dass die Gesellschaften hier einen kapitalen Bock geschossen haben, lässt sich mit zwei weiteren Überlegungen unterstreichen. Erstens supponieren die – aus den AVB ersichtlichen – Kürzungsformeln, dass die Gesellschaft die eingenommene Prämie zu 100 Prozent in Festverzinslichen angelegt hat, was nicht zutrifft. Die Lebenbranche investiert ja heutzutage bis zu 30 Prozent ihres Portefeuilles in Aktien, und hier gelten bei einem Rückkauf andere Regeln. Zum andern liegen die Mathematiker auch mit der Annahme falsch, dass ein vorzeitiger Rückkauf die Gesellschaft zu einem Verkauf von Festverzinslichen im gleichen Umfang zwinge. Das Gegenteil trifft zu; bis heute wurden Rückkäufe jedenfalls fast ausschliesslich aus laufenden Prämieneinnahmen finanziert.
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