Leonhard Fischer, der abgängige Chef des Versicherungskonzerns Winterthur, ist ein Mann der klaren Worte. Als er Ende September die Pensionskassenrenten kritisierte, liess er entsprechend keine Zweifel offen: Die Renten seien heute, so sagte er, um ein Fünftel zu hoch. Und das müsse dringend korrigiert werden.

Fischer kritisiert den sogenannten Rentenumwandlungssatz. Wenn der Mann sich mit seinen Vorstellungen durchsetzt, bekommen Pensionäre in Zukunft pro 100 000 Franken Rentenkapital statt wie bisher 7200 neu nur noch 5500 Franken. Und Fischer steht mit solchen Wünschen nicht alleine da: Die Renten seien mit der Realität der heutigen Kapitalmärkte in Einklang zu bringen, sagte kürzlich auch Swiss-Life-Chef Rolf Dörig. «Sonst ist das Geschäft nicht mehr machbar.»

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Solche Vorstösse zeigen, wie sehr der politische Kampf um die Renten entbrannt ist. Vor allem aber belegen sie eine Tatsache, die heute mehr denn je gilt: Wer clever ist, kümmert sich sehr exakt, sehr intensiv und sehr früh um seine Pension. Dann hat er beste Chancen, reich in Rente zu gehen.

Dabei ist die Ausgangslage nicht ganz einfach. Denn kaum jemand glaubt derzeit noch, dass die Renten weiter wie bis anhin steigen werden. Hintergrund dafür sind nicht nur die Forderungen der Versicherungslobby. Tatsache ist, dass die Bevölkerung immer älter wird und länger lebt als die Generationen zuvor. Bis 2036 wird sich die Zahl der 65-Jährigen verdoppeln. Kamen früher sechs Berufsleute auf einen Rentner, so werden es in rund 20 Jahren noch drei sein. Die demografische Falle schnappt gnadenlos zu, die Umverteilung vom Volkseinkommen hin zu den Rentnern nimmt dramatische Ausmasse an. Heute gehen 13 Prozent an die Rentner, in rund zwanzig Jahr werden es gemäss Berechnungen des UBS-Research schon rund 20 Prozent sein. «Die Leistungen aus der Pensionskasse werden mit Sicherheit schlechter», sagt auch Thomas Metzger, Experte beim VZ VermögensZentrum.

Doch Jammern bringt nichts, Abhilfe schaffen tut not. Da viele Pensionierte noch zwanzig oder gar dreissig Jahre leben, gilt es den Rückzug aus dem Erwerbsleben rechtzeitig vorzubereiten. Wer erst mit 60 oder mehr Jahren an den Ruhestand denkt, ist definitiv zu spät dran und wird kaum wirklich reich in Rente gehen. Unabdingbare finanzielle Dispositionen können nicht mehr aufgegleist, Vorsorgelücken nicht geschlossen und die Einkommenssteuern nicht mehr genügend optimiert werden.

Der wichtigste Tipp: «Ab 50 Jahren muss man sich ernsthaft mit der Vorbereitung seiner Pensionierung beschäftigen», rät Walter Vogel, Leiter der Finanzberatung bei der ZKB. Dies bedeutet in den meisten Fällen, sämtliche zusätzlichen Sparmöglichkeiten auszuloten.

Es geht dabei auch um allerlei Details und Banalitäten: Die Überprüfung von Versicherungen und Bankkonten gehört unbedingt dazu. Überversicherung ist ärgerlich, unnötig und kostet viel Geld. Hausrat-, Autohaftpflicht- oder Krankenversicherung sind in einem Haushalt die grössten Kostenblöcke und müssen generell von Zeit zu Zeit kritisch unter die Lupe genommen werden. Sind die Kinder ausgezogen, sollte die Hausratversicherung überprüft und allenfalls herabgesetzt werden. Nach dem Kauf eines neuen Autos kann die Pannenhilfe für Jahre sistiert werden. Die meisten Marken liefern die Pannenhilfe mit dem Neuwagen gleich mit.

Autofahrer über 50 sind oft schon 20 oder mehr Jahre derselben Versicherung angeschlossen. Es wäre also an der Zeit, das Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Haftpflicht durch Konkurrenzofferten zu überprüfen. Viel Sparpotenzial steckt auch in der Krankenversicherung. Die wichtigen Fragen: Habe ich die optimale Franchise gewählt? Brauche ich die Zusatzversicherung wirklich? Soll ich mich einem Hausarztmodell anschliessen? Selbst kleine Einsparungen summieren sich zu einem
ansehnlichen Betrag. Trägt man das eingesparte Geld auf die Bank, sollte es zu den besten Konditionen parkiert werden.

Mit den ersten Sparschritten ist erst der Anfang gemacht. Das weitere Vorgehen erfordert eine intensive gedankliche Beschäftigung mit einer möglichen Frühpensionierung, der individuellen Interessenlage und dem persönlichen Umfeld. «Dieser Prozess», sagt ZKB-Berater Vogel, «wird bei vielen Leuten unterschätzt.» Bei einer Frühpensionierung erhält die Finanzplanung einen viel grösseren Stellenwert als bei einer ordnungsgemässen Rente. Wenn sich jemand nach der Pensionierung ins Ausland absetzen oder ein Jahr um die Welt reisen will, müssen entsprechende Massnahmen ergriffen werden – zum Beispiel die rechtzeitige Suche nach einer Immobilie im Auswanderungsland. Beim persönlichen Umfeld stellen sich Fragen wie: Sind noch Kinder in Ausbildung, wird der Ehepartner oder die Ehepartnerin gleichzeitig oder später pensioniert, und hat er oder sie eine eigene Vorsorge? Auch teure Hobbys wie Golfen, Segeln, Hochseefischerei oder Trekking in Übersee müssen in die Planung einbezogen werden.

Aus den Antworten auf diese Fragen ergibt sich eine seriöse Finanzplanung für die Zeit danach. Erfahrungsgemäss genügen 70 bis 80 Prozent des letzten Einkommens, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Tendenz steigend. Mehr und mehr stellt sich nämlich heraus, dass die Ausgaben davor und danach sich bei der neuen Rentnergeneration in etwa auf gleicher Höhe halten. Die einen Ausgaben wie Berufsauslagen sinken, die anderen steigen. Pensionierte haben mehr das Bedürfnis, ihre Freizeit unter vielen Aspekten aktiv zu gestalten – das kostet wiederum nicht wenig Geld.

Dennoch ist es eine heikle Aufgabe, mit 50 Jahren ein Budget für die Zeit nach der Pensionierung aufzustellen. Denn: Wer weiss wirklich, welche Bedürfnisse ihn in 15 Jahren umtreiben? Kommt dazu: Im heutigen Arbeitsumfeld ist eine Entlassung oder eine Zwangspensionierung nie ausgeschlossen. Ein Notfallplan für solche Unwägbarkeiten wäre deshalb nicht schlecht. «Die Planung des neuen Lebenswandels und die finanzielle Absicherung dieser Vorstellungen sind enorm wichtig», sagt ZKB-Berater Vogel. Budget- und Finanzplanung gehören zwar zusammen, aber am Anfang steht das Budget.

Fachleute gehen davon aus, dass die Ausgabenstruktur im Haushalt vor und nach der Pensionierung nicht grundsätzlich ändert. Rund 60 Prozent der Ausgaben gehen für Wohnen, Versicherungen und Steuern weg. Bei der Erfassung der restlichen 40 Prozent sollte man pragmatisch vorgehen: Sämtliche Ausgaben werden drei Monate lang systematisch erfasst. Schwierig sind die Ausgaben für Kleider, Hobbys, Ferien, Zahnarzt, Opern- und Konzertbesuche, die nur unregelmässig anfallen. Ein Jahresdurchschnitt, aufgeteilt auf zwölf Monate, wäre angebracht. Zudem müssen Reserven eingeplant werden – böse Überraschungen wie Nachsteuern, ein Crash beim Auto oder eine schwere Krankheit müssen einkalkuliert werden.

Stehen diese Ausgaben tieferen regelmässigen Einnahmen gegenüber, besteht dringender Handlungsbedarf. Alle Sparmassnahmen sind zu prüfen, notfalls sind drastische Schnitte am Platz – eine sogenannte Verzichtplanung. Sparpotenzial besteht beim Auto, bei den Ferien oder beim Konsum von teuren Speisen und Getränken. Erst wenn Einnahmen und Ausgaben im Lot sind, kann an eine weitergehende Planung der Pensionierung überhaupt gedacht werden – etwa ob fürs private Sparen überhaupt noch Platz ist.
«Die meisten Leute sind sich gar nicht bewusst, wie viel Geld sie wirklich haben, da das meiste Geld gebunden ist», sagt VZ-Berater Metzger. Sich darüber klar zu werden, ist umso wichtiger, als die meisten Schweizerinnen und Schweizer den grossen Teil ihres Vermögen erst mit über 50 Jahren zusammensparen. Also geht es darum, einen Vermögensstatus zu erstellen, der Transparenz darüber herstellt, wo welche Vermögenswerte angelegt sind: in der Pensionskasse, in der dritten Säule, in Lebensversicherungen, im Haus, in Aktien, Obligationen oder Fonds und auf dem Sparkonto. Der Vermögensstatus entscheidet über das weitere Vorgehen.

Und dieser bringt oft Erstaunliches an den Tag. Die Generation der Babyboomer, der zwischen 1945 und 1980 Geborenen, ist vermögender als alle Generationen zuvor. Sie lebt länger, ist genusssinniger, konsumfreudiger und gesünder als die Generation ihrer Väter und Mütter. Und sie erbt, was das Zeug hält. Jährlich kommen ihr allein in der Schweiz 38 Milliarden Franken zu. Die Zahl der Millionäre steigt so permanent an. Jetzt schon besitzen 50 Prozent der Schweizer Pensionäre ein Vermögen von einer Million Franken oder mehr.

Dem Reichtum zum Trotz: Auf die AHV mag niemand verzichten. Sie soll den Grundbedarf eines Rentnerhaushalts decken. So jedenfalls lautet die Doktrin. Ab kommendem Jahr beträgt die Maximalrente für einen Single 2210 Franken. Die erhält aber nur, wer keine Lücken aufweist, also die Beiträge 44 Jahre lang (Frauen: 43) lückenlos bezahlt hat und auf ein Durchschnittseinkommen von 79 560 Franken kommt. Bei einer Frühpensionierung wird die Rente pro Jahr um 6,8 Prozent gekürzt. Der Vorbezug ist höchstens zwei Jahre möglich. AHV-Beiträge muss man dennoch zahlen, ausser der Ehepartner steht noch im Erwerbsleben. Wer übers AHV-Alter hinaus arbeiten will, kann die Rente um maximal fünf Jahre hinausschieben (minimal ein volles Jahr). Ein Aufschub um zwei Jahre ergibt eine um 10,8 Prozent höhere Rente, bei fünf Jahren steigt sie um 31,5 Prozent – auf rund 2900 Franken. Fehlende Beiträge können bis fünf Jahre nachbezahlt werden. Danach ist Schluss.
Geht es bei der AHV prioritär darum, Beitragslücken zu vermeiden, so heisst das Thema bei der Pensionskasse Deckungslücken. Wer seit 25 Jahren regelmässig seine Beiträge in die zweite Säule einbezahlt hat, sollte mit 65 Jahren rund 60 Prozent des letzten Lohns erhalten. «Mehr Versicherte als gemeinhin angenommen haben Deckungslücken», sagt VZ-Berater Metzger. Die Gründe dafür sind vielfältig. Viele Versicherte gehören zur Übergangsgeneration, die gar nie auf die notwendigen 40 Beitragsjahre kommt. Die obligatorische zweite Säule existiert bekanntlich erst seit 1985, die Ansparphase ist noch nicht beendet. Oder der Versicherte hat lange studiert, war im Ausland oder gar längere Zeit arbeitslos. In diesem Fall sind Einkäufe das beste Investment.

Aber Achtung: Einkäufe, die drei Jahre und weniger vor der Pensionierung getätigt werden, dürfen später nicht als Kapital ausbezahlt werden, da der Fiskus Steuerumgehung vermutet. Die Einkaufssumme kann voll von den Steuern abgezogen werden und wirft derzeit 2,5 Prozent Zins ab. Mit der Steuerersparnis ist der reale Zins indessen bedeutend höher. Deckungslücken, so das Fazit der Experten, sollten unbedingt geschlossen werden. Aber nicht aufs Mal, sondern in jährlichen Tranchen von 10 000 bis 20 000 Franken.

Unter zwei Voraussetzungen: Erstens sollte die Pensionskasse gesund sein. In eine marode Pensionskasse mit Unterdeckung oder einem Rentneranteil von deutlich über 50 Prozent zu investieren, ist ein heikles Unterfangen. Da ist Vorsicht am Platz. Generell hat das Vertrauen in die Pensionskassen in den letzten Jahren abgenommen. Sie geraten immer öfter wenig vorteilhaft in die Schlagzeilen. Die Swissfirst-Affäre war auch nicht gerade geeignet, dieses Vertrauen zu stärken. Deshalb muss zweitens ein Kapitalbezug von mindestens 50 Prozent möglich sein. Gesetzlich sind seit diesem Jahr 25 Prozent vorgeschrieben. «Rund die Hälfte unserer Kunden», sagt Metzger, «nehmen das Kapital statt die Rente.»

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Rente ist zwar lebenslänglich gesichert, aber sie entwertet sich aufgrund der Inflation jedes Jahr. Bei zwei Prozent Inflation reduziert sie sich in zwanzig Jahren real um ein Drittel. Der Kapitalbezug hat mehrere Vorteile: eine höhere Flexibilität bei der Anlage, die Herrschaft übers eigene Vermögen, und der Rest geht in die Erbschaft statt ins Vermögen der Pensionskasse. Bei vielen Pensionskassen muss der Vorbezug bis zu drei Jahre zuvor angemeldet werden, der Entscheid ist dann oft endgültig.

Experten empfehlen einen Teilbezug des Sparkapitals. Was man unbedingt zum Leben braucht, bezieht man als Rente, den anderen Teil als Kapital. Und hier spart der Versicherte gleich doppelt an Steuern: Der Einkauf ist voll abziehbar, und der Kapitalbezug wird je nach Kanton zu einem Vorzugssatz zwischen 5 und 15 Prozent besteuert. Der Kapitalverzehr ist im Gegensatz zur Rente von der Steuer befreit. Gemäss Berechnungen des Magazins «Beobachter» holt ein Rentner mit 400 000 Franken Pensionskapital rund 6000 Franken mehr Rente pro Jahr heraus, wenn er das ganze Kapital bezieht (bei einer Nettorendite von 4 Prozent). Und er schützt sich zusätzlich vor allfällig geplanten Rentenkürzungen.

Sind beide Ehepartner in einer PK versichert, stellt sich die Frage, wer die Rente und wer das Kapital beziehen soll. «Ausschlaggebend für diesen Entscheid sind unter anderem die Rentenkonditionen der beiden Pensionskassen», sagt VZ-Experte Metzger. Rente ist dort angebracht, wo der Umwandlungssatz und der technische Zinssatz auf dem Rentenkapital höher sind. Letzterer wird bei vielen Pensionskassen Zug um Zug von 4 auf 3,5 Prozent gesenkt. Dies führt zu einer weiteren Kürzung der Renten. Bedeutend ist auch die Lebenserwartung der Ehepartner. So empfiehlt sich bei gleichaltrigen Paaren eher, dass die Frau die Rente nimmt. Denn stirbt der Ehemann, erhält sie nur noch 60 Prozent Witwenrente. Teuer kommt in der zweiten Säule auch die Frühpensionierung zu stehen. Der Kapitalstock ist dadurch wesentlich kleiner, und die Pensionskassen reduzieren den Umwandlungssatz auf unter 6 Prozent. In der Regel beträgt die Rentenkürzung pro Jahr zwischen 5 und 7 Prozent – eine nicht leicht verkraftbare Einbusse.

Trotz AHV und Pensionskasse: Nach der Pensionierung sinkt das Einkommen, die finanziellen Bedürfnisse bleiben jedoch meist dieselben. Selbst unter Berücksichtigung eines tieferen Steuersatzes reichen die beiden Renten oft nicht für die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung. Es entsteht eine Einkommenslücke, wie die Fachleute sagen. Diese gilt es mit persönlich gespartem Kapital zu füllen. Besteht eine Lücke von monatlich 1000 Franken, so braucht es theoretisch ein Startkapital von 210 000 Franken, um diesen Betrag 25 Jahre lang zu decken (Zinsannahme: 3 Prozent). Dann ist das Geld weg. In der Praxis ist der Kapitalbedarf höher, die 210 000 Franken reichen bei weitem nicht aus. Wer zu knapp rechnet, dem fehlt später eine Sicherheitsreserve für dringende Notfälle.

Komfortabler ist es, wenn der Kapitalstock gar nicht erst angetastet werden muss. Aber dazu braucht es über eine Million Franken freie Mittel. Das heisst: Es muss Geld vorhanden sein, das weder in der Pensionskasse noch in Liegenschaften festgefroren ist. Im vorliegenden Beispiel besteht ein verfügbares Kapital von 1,2 Millionen Franken (siehe «Verzehren und mehren» auf Seite 87). 200 000 Franken werden so kurzfristig angelegt, dass jährlich 20 000 Franken zum Verbrauch frei werden. Die restliche Million kann langfristig in Fonds, Obligationen oder gar Immobilien angelegt werden. Voraussetzung: Die Investitionen müssen im kommenden Dezennium durchschnittlich 2,5 Prozent Zins pro Jahr abwerfen. «Dieses Vermögen», sagt Metzger, «darf nicht in riskante Anlagen investiert werden.»

Ein bequemes Alter ist nicht gratis zu haben. Wer reich in die Rente will, muss rechtzeitig sparen. Dann ist auch die Angst, dass es im Alter nicht reicht, kaum mehr begründet. Das beste Sparvehikel nach der Pensionskasse ist die Säule 3a. Experten raten allerdings davon ab, schon mit 30 Jahren in die dritte Säule zu investieren. In diesem Alter stehen andere Prioritäten an, etwa die Gründung einer Familie oder der Kauf eines Eigenheims. «Ab 45 Jahren ist es an der Zeit, mit Einzahlungen zu beginnen», sagt ZKB-Experte Vogel. Das Konto kann bei einer Bank oder Versicherung eröffnet werden, das Geld wird höher verzinst, oder es kann – wegen des langfristigen Anlagehorizonts – in Fonds mit limitiertem Aktien- und Obligationenanteil fliessen. In diesem Jahr können 6192 Franken steuerfrei in die Säule 3a einbezahlt werden, 2007 werden es 6365 sein. Auch die Erträge sind steuerfrei, und bei der Auszahlung kommt ein reduzierter Steuersatz zur Anwendung. Der 3a-Sparer sollte mindestens zwei separate Konten führen, die vor der Pensionierung in verschiedenen Jahren aufgelöst werden – mit einem zusätzlichen Steuerspareffekt.

Weniger spareffizient ist die Einmaleinlage in eine Lebensversicherung. Aber wer schon alle Möglichkeiten ausgelotet hat, welche die zweite und die dritte Säule bieten, fährt mit einer Einmaleinlage gut. Die Erträge einer rückkaufsfähigen Lebensversicherung sind steuerfrei, und bei der Auszahlung kommt ebenfalls ein reduzierter Steuersatz zum Zug. Sie muss vor dem 66. Altersjahr abgeschlossen werden und fünf Jahre bestehen. Die Auszahlung darf zudem nicht vor dem 60. Altersjahr erfolgen – sonst nimmt der Fiskus Steuerumgehung an.

Ein Vermögensaufbau ist in beschränktem Mass auch mit Immobilien möglich, steht aber sicher nicht im Vordergrund. Der Kauf einer Renditeliegenschaft in einem Steuerparadies hat zwei Vorteile: Das Einkommen auf der Liegenschaft wird dort besteuert, und die Wertsteigerung dürfte überproportional sein. Anders beim Eigenheim: Hier stehen die Schuldzinsen im Vordergrund. Sie sind von der Steuer voll abziehbar und die Unterhaltskosten ebenso. Bei Letzteren gilt es zu beachten: Nicht dringende Unterhaltsarbeiten sollte der Eigentümer aufschieben, um mehrere zusammen im selben Jahr ausführen zu lassen. So können im ersten Jahr die Pauschale und im zweiten die effektiven Kosten abgezogen werden, die dann die Pauschale übersteigen. Dafür wird der Eigenmietwert, ein fiktiver Mietzins, zum Einkommen hinzugerechnet. Wer amortisiert, das heisst die Schulden mit den Jahren tilgt, kann vor der Pensionierung wieder eine Hypothek aufnehmen und damit das Einkommen durch Vermögensverzehr markant aufbessern. Weh tut ein solches Vorgehen später nur den Erben, die bei einem allfälligen Verkauf des Hauses weniger herausschlagen.

Beim Aufbau eines Vermögens fürs goldene Alter ist Gier der schlechteste Ratgeber. Statt über viel Geld zu verfügen, steht man unvermittelt vor dem Nichts. Scheinbar sichere Wachstumstitel neigen plötzlich dazu abzustürzen, spekulative Investitionen erweisen sich als Fallstricke, die nach immer demselben Muster funktionieren: zu spät gekauft und zu früh verkauft. Der Verlust liegt dann meist bei 50 Prozent und mehr. Insbesondere bei kleineren Vermögen sind einzelne Aktien nicht empfehlenswert. «Kein Titel ist gegen Rückschläge gefeit», sagt VZ-Berater Metzger. Pensionsgelder legt man nach dem Prinzip des fürsorglichen Familienvaters an, werterhaltend, konservativ und defensiv. «Da macht man Abstriche bei der Rendite», so Metzger, «und sichert sich gegen Rückschläge ab.»

Von den Ratschlägen, in reiferen Jahren nur noch auf sichere Werte zu setzen und die Hände von Aktienfonds zu lassen, sind die Berater mittlerweile abgekommen. Alles Geld in Obligationen umzuschichten, macht wenig Sinn, insbesondere darum, weil auch sie Kursschwankungen unterworfen sind. «Bei der Anlage entscheidend ist die Diversifikation gemäss eigenem Risikoprofil und angepasst ans Alter», sagt ZKB-Experte Vogel. Bei einem freien Vermögen ab 300 000 Franken bis zu einer Million sind auch reine Aktienfonds kein abwegiges Investment. Dann aber sollte der Anleger sich auf eine professionelle Beratung abstützen.