Ein Zertifikat wird steuerlich als transparent betrachtet, wenn seine Anleihen- und Optionskomponente einzeln ausgewiesen wird. Andernfalls gilt es als nicht transparent, und es kommt die reine Differenzbesteuerung zur Anwendung – konkret muss dann der Verkaufs- respektive der Rückzahlungspreis abzüglich des Kaufpreises als Einkommen versteuert werden. Im Fall des transparenten Produkts sind die Erträge aus der Optionskomponente steuerfrei, da sie Kapitalgewinne bzw. -verluste darstellen.

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Vermögenserträge. Die Erträge aus der Anleihenkomponente müssen hingegen als Einkommen versteuert werden, wie die Dividendenzahlungen von Aktiengesellschaften – ausser die Dividende wird in Form einer Nennwertrückzahlung oder -reduktion vorgenommen. Im Fall der beliebten Barrier Reverse Convertibles auf eine einzelne Schweizer Aktie beträgt der zu versteuernde Zinsanteil in der Regel zwischen 0,1 und 0,25 Prozent der Investitionssumme.

Verrechnungssteuer. Nur auf strukturierte Produkte von Emittenten mit Rechtssitz in der Schweiz wird die Verrechnungssteuer erhoben. Die meisten Derivate von Schweizer Banken werden über ausländische Tochtergesellschaften begeben und haben deshalb keine Folgen für die Verrechnungssteuer. Bei Direktanlagen wie Aktien fällt auf die Dividendenzahlung eine Verrechnungsteuer von 35 Prozent an. Die Verrechnungssteuer wiederum kann durch die Deklaration der im Besitz befindlichen Papiere vom Fiskus zurückgefordert werden.