Wie hoch ist der Umwandlungssatz der Pensionskassen in der Schweiz wirklich? 7 Prozent muss er laut Gesetz in diesem Jahr für 65-jährige Männer betragen und 6,95 Prozent für 64-jährige Frauen. Das gilt jedoch nur für den obligatorischen Bereich gemäss dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Im überobligatorischen Teil kann dieser Satz von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Wie eine Umfrage des Pensionskassenverbandes ASIP und der BILANZ zeigt, entspricht die gesetzliche Vorgabe längst nicht mehr der Realität. Der durchschnittliche Umwandlungssatz liegt deutlich tiefer. Für die Männer, die in diesem Jahr das AHV-Alter erreichen, beträgt er bei den umhüllenden Kassen 6,72 Prozent. Umhüllend heisst, dass eine Pensionskasse einen einheitlichen Satz anwendet, wobei jedoch die Vorgaben im obligatorischen Bereich jederzeit eingehalten sind. Bei den 64-jährigen Frauen beträgt er im Schnitt nur 6,62 Prozent, wie untenstehende Grafik zeigt. Damit wird die Schwelle von 6,8 Prozent, auf die der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich bis 2014, beziehungsweise 2013 für die Frauen, gesenkt werden soll, bereits deutlich unterschritten.

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An der Umfrage von Mitte Januar haben 170 Pensionskassen mit 1,14 Millionen Versicherten – rund 840  000 aktiv Versicherte und 300  000 Rentenbezüger – teilgenommen. Für den überobligatorischen Bereich, der oft mehr als die Hälfte des Alterskapitals ausmacht, liegt der Satz, zu dem das Kapital in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird, deutlich tiefer. Die Umfrage zeigt, wie tief der Umwandlungssatz dort bereits gesunken ist. Erstmals beträgt er bei den Pensionskassen, die den obligatorischen und den überobligatorischen Teil getrennt aufführen, für Frauen an der AHV-Altersgrenze weniger als 6 Prozent, nämlich 5,98 Prozent. Und auch bei den Männern liegt er mit 6,12 Prozent inzwischen weit von den gesetzlichen 6,4 Prozent entfernt, über die das Schweizervolk am 7.  März abstimmt. Noch 2008 betrug der Umwandlungssatz für Männer bei den umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt knapp 6,8 Prozent und im überobligatorischen Teil 6,34 Prozent, wie aus der letztjährigen Umfrage der Vorsorgespezialisten von Swisscanto hervorgeht.

Für ASIP-Direktor Hanspeter Konrad zeigt das Ergebnis der Umfrage, dass die Stiftungsräte in der Regel ihre Verantwortung wahrnehmen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Umwandlungssätze bereits auf das versicherungstechnisch richtige Niveau gesenkt haben. Er zeigt sich deshalb zuversichtlich: «Wird die Senkung an der Urne gutgeheissen, wird sich bei vielen Pensionskassen unmittelbar nichts ändern.»

Die Umfrage von ASIP und BILANZ bei rund einem Viertel der Schweizer Pensionskassen macht deutlich, dass kleinere Pensionskassen eher bessere Konditionen bieten als grosse. So beträgt der Umwandlungssatz bei Kassen mit mehr als 10  000 aktiv Versicherten im überobligatorischen Teil 6,17 Prozent für die 65-jährigen Männer. Pensionskassen mit weniger als 1000 Versicherten wenden jedoch einen Satz von 6,37 Prozent an.

In der Umfrage wurde auch nach dem Zinssatz gefragt, mit dem die Kassen die Altersguthaben der Versicherten verzinsen. Laut Gesetz müssen im obligatorischen Teil 2 Prozent gutgeschrieben werden. Bei den grossen, umhüllenden Kassen betrug die Zinsgutschrift bloss 1,91 Prozent. Bei den kleineren Pensionskassen hingegen 2,16 Prozent, also rund dreizehn Prozent mehr.

Möglich wurde die bessere Verzinsung, weil die kleineren Kassen besser durch die Finanzkrise gekommen sind und sich schneller erholten. Gemäss dem Deckungsgrad-Index von BILANZ und dem Westschweizer Beratungsunternehmen Lusenti beträgt bei diesen das Verhältnis zwischen Vorsorgevermögen und Altersguthaben bereits wieder 104 Prozent. Derweil erreicht der durchschnittliche Deckungsgrad der privatrechtlichen Pensionskassen erst 98 Prozent.