Beim Leistungsprimat hängt die Altersleistung vom versicherten Lohn ab. Die Pensionskasse trägt das Finanzierungsrisiko zur Gänze. Sie garantiert eine fixe Rente – unabhängig davon, wie sich die Finanzmärkte oder die demografischen Strukturen entwickeln. Beim Beitragsprimat hingegen ergibt sich die Altersleistung aus dem vorhandenen Sparguthaben. Damit trägt der Versicherte sowohl die Langlebe- wie auch das Finanzmarktrisiko selbst.

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1978, also sieben Jahre vor der Einführung des BVG-Obligatoriums, war rund die Hälfte aller Versicherten dem Leistungsprimat unterstellt. Bei den privaten Pensionskassen lag der Anteil bei 35 Prozent. Die öffentlichrechtlichen Pensionskassen wickelten die berufliche Vorsorge sogar ausschliesslich im Leistungsprimat ab. Dreissig Jahre später ist die Situation deutlich anders: Insgesamt unterstehen lediglich 20 Prozent aller Versicherten in der beruflichen Vorsorge dem Leistungsprimat. Bei den öffentlichrechtlichen Pensionskassen sind es immerhin noch knapp zwei Drittel aller Versicherten, bei den Privaten nur mehr 14 Prozent.

Der Trend zum Systemwechsel wird sich fortsetzen. Bei den privaten Pensionskassen rascher als bei den öffentlichrechtlichen. Denn während die Unternehmen Vorsorgelücken aus den eigenen Reserven decken, kann der Staat auf die Steuerzahler zurückgreifen.