Mit welchem Betrag könnte ich mich in die PK einkaufen?» Diese Frage beschäftigt viele. Sie wird in fast jedem Beratungsgespräch gestellt. Aus klaren Beweggründen: Einkäufe in die PK erhöhen die Rente und sind die einfachste und substanziell bedeutendste Möglichkeit zur Steueroptimierung.

Einkäufe, die Sie aus Ihrem Privatvermögen finanzieren, können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dies vermindert Ihre Steuerlast je nach Einkommenshöhe merklich. Zudem werden die Erträge nicht besteuert, und die Vermögenssteuer entfällt, solange das Kapital in der Pensionskasse liegt. Lassen Sie sich das Kapital später auszahlen, profitieren Sie von einer tieferen Progressionsstufe. Wählen Sie eine monatliche Rente, sparen Sie genauso Steuern. Denn diese ist meist niedriger als der Lohn, auch das wirkt sich vorteilhaft auf die Steuerprogression aus.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Ihr Einkaufspotenzial ermitteln Sie mit einem einfachen versicherungstechnischen Rechenschritt: Vergleichen Sie Ihr effektiv vorhandenes Sparguthaben mit dem theoretisch im heutigen Alter maximal möglichen. Das Ergebnis daraus ist Ihr Einkaufspotenzial. Ein Beispiel: Ein 50-Jähriger hat einen versicherten Lohn von 100 000 Franken und ein vorhandenes Sparkapital von 250 000 Franken. Sein Vorsorgeplan basiert auf den BVG-Altersgutschriften (siehe nebenstehende Tabelle). Bei einem Einkaufszinssatz von null Prozent beträgt das theoretisch vorhandene Sparkapital laut Tabelle 260 Prozent des versicherten Lohnes. Bei seinem versicherten Lohn von 100 000 Franken entspricht dies einem theoretisch vorhandenen Sparkapital von 260 000 Franken. Da er effektiv 250 000 Franken Sparkapital hat, kann er sich für die Differenz von 10 000 Franken einkaufen.

Je höher der Einkaufszinssatz ist, desto höher wird das Einkaufspotenzial. Rechnet die PK mit einem Satz von zwei Prozent, liegt das theoretische Sparkapital im Beispiel schon bei 323 000 Franken: Das maximale Einkaufspotenzial steigt auf 73 000 Franken. Bei vier Prozent erhöht sich das theoretische Sparkapital auf 409 000 Franken, das Potenzial auf 159 000 Franken.
Jede Pensionskasse muss den Einkaufszinssatz von der Stiftungsaufsichts- beziehungsweise der Steuerbehörde bewilligen lassen. Wie hoch sie diesen ansetzen darf, hängt von der bisher gewährten Verzinsung der Pensionskasse ab. Je höher, desto besser für die Steuerpflichtigen. Jedoch genehmigen die Behörden heute meist nur noch einen Zinssatz von maximal zwei Prozent.

Als Firmeninhaber oder Selbständigerwerbender mit Personal können Sie Ihr Einkaufspotenzial selber erhöhen. Sie verbessern den Vorsorgeplan und somit die Spargutschriften. Damit steigt automatisch das theoretische Sparkapital und so auch Ihr Einkaufspotenzial. Noch einfacher ist es, wenn Sie den versicherten Lohn erhöhen können. Sehr oft ist in der PK nur der Grundlohn versichert, weitere Lohnbestandteile wie Spesen, Boni oder Schichtzulagen hingegen nicht. Werden diese integriert, erhöht sich der versicherte Lohn entsprechend und mit ihm das Einkaufspotenzial. Meist steigen dadurch aber auch die Risikoleistungen, und dies bringt mehr Kosten bei den Risikoprämien. Der Lohnsplit schafft hier Abhilfe: Man teilt in einen versicherten Sparlohn, den man erhöht, und einen versicherten Risikolohn, der gleich bleibt. Seit 1. Januar erlaubt das Gesetz den Einkauf der vorzeitigen Pensionierung. Viele Pensionskassen haben diese Neuregelung aber noch nicht umgesetzt. Mehr dazu in einer der folgenden Ausgaben.

Achten Sie beim PK-Einkauf auf die speziellen Regeln dafür. Hier die wichtigsten:

– Einen Vorbezug für Wohneigentum müssen Sie erst zurückbezahlen, bevor Sie sich erneut einkaufen können. Dies gilt nicht für Scheidungsvorbezüge und für Personen, die drei Jahre vor der Pensionierung stehen.
– Für die Berechnung des Einkaufspotenzials müssen Sie auch bestehende Freizügigkeitskonti oder -policen in die Berechnung einbeziehen. Dies gilt ebenso für Beträge der Säule 3a, welche die so genannte kleine Säule 3a übersteigen.
– Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind, können Sie sich in den ersten fünf Jahren nur mit maximal 20 Prozent Ihres versicherten Lohnes einkaufen.
– Für die Finanzplanung im Alter beachten Sie bitte, dass Sie die eingekauften Beträge während der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform beziehen dürfen.