Die AHV dient der Existenzsicherung im Alter, und für die meisten Rentner ist sie die wichtigste Einkommensquelle. So belief sich die Rentensumme für alle 1,8 Millionen AHV-Bezüger im Jahr 2003 auf 30 Milliarden Franken. Dies übersteigt die Renten- und Kapitalauszahlungen der Pensionskassen im selben Zeitraum um sieben Milliarden Franken. Im Vergleich zu den beiden anderen Vorsorgesäulen ist die AHV wohl am stärksten reglementiert und limitiert. Die maximale Jahresrente für eine Einzelperson beträgt 2150 Franken monatlich, der Durchschnitt lag 2003 bei 1365 Franken. Ehepaare erhalten gemeinsam nicht mehr als 3225 Franken im Monat. Die beiden Einzelrenten werden zusammengezählt und entsprechend reduziert.

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Durch einen Vorbezug oder einen Aufschub der AHV-Rente ergeben sich interessante Verbesserungsmöglichkeiten für die Vorsorge. Das reguläre Rentenalter beträgt für Männer 65, für Frauen 64 Jahre. Wer früher in Pension gehen will, kann die AHV-Rente maximal zwei Jahre lang vorbeziehen. Dafür wird die Rente lebenslänglich um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr gekürzt. Nur zur Hälfte gekürzt wird die Rente von Frauen, die 1947 oder früher geboren wurden. Mit dieser Regelung soll die Erhöhung des Frauenrentenalters von 62 auf 64 Jahre abgefedert werden.

Der Bezug der AHV-Rente lässt sich auch um bis zu fünf Jahre aufschieben. Dies führt zu einer lebenslänglichen Rentenerhöhung von bis zu 31,5 Prozent. Interessant ist dies vor allem für Versicherte, die ohnehin über das AHV-Alter hinaus arbeiten möchten oder wirtschaftlich noch nicht auf die Rente angewiesen sind. Vorbezug wie auch Aufschub bewirken während der gesamten Leistungsdauer eine Erhöhung oder eine Kürzung der Rente. Die Berechnung erfolgt nach versicherungstechnischen Grundsätzen (siehe Tabelle «Renten-Fahrplan» unten).

Vor allem für Frauen mit Jahrgang 1947 oder früher ist ein Rentenvorbezug interessant, denn sie profitieren von den tieferen Kürzungssätzen. Versicherte, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, können ihre Rente vorbeziehen, auch wenn sie weiterhin beruflich aktiv sind. Für erwerbstätige Rentner gilt normalerweise ein Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Dieser gilt für die Dauer des Rentenvorbezugs nicht.

Auch für den Aufschub der Rente spielt der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle: Je höher die Lebenserwartung voraussichtlich ist, umso interessanter ist er. Finanziell am attraktivsten ist der Rentenaufschub, wenn man bis ins AHV-Alter hinein noch arbeitet. Wegen der hohen Steuerprogression (Kumulation von Einkommen und Renteneinkommen) wird nämlich ein grosser Teil der AHV-Rente weggesteuert. Dem kann man mit einem Rentenaufschub entgegenwirken.

Da bei Verheirateten ein Ehepartner unabhängig vom anderen die Rente vorbeziehen oder aufschieben kann, ergeben sich interessante Kombinationsmöglichkeiten. Zum Beispiel empfiehlt sich folgendes Vorgehen für den Ehemann einer nicht erwerbstätigen Frau mit Jahrgang 1947 oder davor: Die Ehefrau bezieht ihre Altersrente um zwei Jahre vor und profitiert so von der reduzierten Kürzung. Der Ehemann schiebt seine Altersrente auf und verhindert bei einer Weiterarbeit nach Alter 65 die steuerlich ungünstige Kumulation von Einkommen mit AHV-Renteneinkommen.

Achtung: Die AHV-Rente muss angemeldet werden; sie wird nicht automatisch im ordentlichen Rentenalter zugestellt. Zudem ist es wichtig, den Aufschub der Pensionierung bis spätestens ein Jahr nach dem Erreichen des Pensionierungsalters zu melden. Wer wissen will, wie hoch seine AHV-Rente sein wird, kann bei seiner Ausgleichskasse eine Vorausberechnung verlangen, die in der Regel ab Alter 40 gratis ist. Informationen dazu findet man im Internet unter www.ahv.ch.

Martin Wechsler, Mitglied Expertenteam BILANZ, Büro für umfassende Pensionskassenberatung, Aesch BL