Das Thema Altersvorsorge ist ein Dauerbrenner. Nebst der Kontroverse rund um die Umwandlungssätze, das Rentenalter und die Sicherung des Systems im Allgemeinen, werden auch Fragen der Eigenverantwortung und Solidarität heftig diskutiert. Wie viel Vorbezug des Altersguthabens soll möglich sein, und für was? Und ist bei Pensionierung der Kapitalbezug oder eine Rente vorzuziehen? Seit einiger Zeit ist die Vorsorgelandschaft um noch ein Thema reicher – 1e- Vorsorgepläne. Und auch sie öffnen viel Raum für Diskussionen und Emotionen, sowohl unter Branchenexperten als auch bei der Bevölkerung. 

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Anlagestrategie selbst bestimmen

Sogenannte 1e-Vorsorgepläne sind individuelle Sparpläne für Versicherte mit höheren Einkommen. Mit 1e-Plänen kann die Anlagestrategie im Lohnbereich über der anderthalbfachen BVG-Lohnobergrenze durch den Versicherten beeinflusst werden, es können also Lohnbestandteile ab der Höhe von 132 300 Franken versichert werden. Die Versicherten können dabei unter maximal zehn vorgeschlagenen Anlagestrategien wählen, wovon mindestens eine risikoarm sein muss. Die Lohnbestandteile bis 132 300 Franken werden dabei wie bisher verwaltet, ohne Anlage-Wahlmöglichkeiten durch die Versicherten.

Mindestbetrag ist nicht mehr garantiert

1e-Pläne für den überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge gibt es schon seit 2006. Am 1. Oktober 2017 hat der Bundesrat im Rahmen der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes jedoch eine neue Verordnung in Kraft gesetzt, die die Verbreitung von 1e-Plänen erst richtig ermöglicht: Vorsorgeeinrichtungen müssen den Versicherten keinen garantierten Mindestbetrag mehr auszahlen, wenn sie ihre Pensionskasse verlassen. Das heisst, Versicherte, die bei ihrer Pensionskasse von den Anlage-Wahlmöglichkeiten Gebrauch machen, werden beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung nicht nur einen höheren Anlageertrag mitnehmen können, sondern auch allfällige Verluste übernehmen müssen. So muss ein Anlageverlust nicht von den verbleibenden Versicherten im 1e-Plan getragen werden, wie das früher der Fall war.

Auch für die Arbeitgeber können 1e-Pläne mit merklichen Vorteilen verbunden sein.

Stephan M. Wirz

Risikopräferenzen individuell anpassen

1e-Vorsorgepläne bieten den Versicherten die Möglichkeit, ihre Vorsorgegelder selbstbestimmter anzulegen und die Anlagestrategie den individuellen Bedürfnissen und Risikopräferenzen anzupassen. Die Risikobereitschaft hängt auch stark vom Anlagehorizont ab; jüngere Versicherte dürften risikoreichere Strategien wählen als Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen. Als grösster Vorteil der 1e-Pläne wird meist die höhere Flexibilität und Freiheit genannt. Aber diese Freiheit geht einher mit mehr Eigenverantwortung, und, wie erwähnt, allfällige Anlageverluste gehen zulasten der Versicherten.

Vorteile für Arbeitgeber

Auch für die Arbeitgeber können 1e-Pläne mit merklichen Vorteilen verbunden sein. Für sie spielen meist Risikoüberlegungen eine Rolle. Die Verpflichtung der Arbeitgeber beschränkt sich auf die Beiträge an die Pensionskasse. Das Sanierungsrisiko fällt weg, da die Versicherten das Anlagerisiko tragen. Das führt zu einer Verringerung der Pensionskassen-Verpflichtungen. Zudem können Unternehmen, die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften wie IAS/IFRS oder US GAAP bilanzieren, 1e-Pläne als Beitragsprimatspläne behandeln. Es gibt denn auch Stimmen, die sagen, 1e-Pläne seien hauptsächlich von Arbeitgeberseite initiiert worden – zum Zweck, bilanzielle Verpflichtungen zu reduzieren.

Der Autor

Stephan M. Wirz ist Geschäftsleitungsmitglied der Maklerzentrum Schweiz AG.

Schreckgespenst Entsolidarisierung

Und worauf begründet sich die Kritik an den 1e-Plänen? Das von Skeptikern am häufigsten genannte Stichwort heisst Entsolidarisierung. 1e-Vorsorgelösungen seien erstens nur für Reiche, und zweitens würden sie der Idee der 2. Säule widersprechen. Das Vorsorgesystem würde durch die «Individualisierung» untergraben, die Solidarität mit Füssen getreten. Eine der Hauptaufgaben der beruflichen Vorsorge sei der Schutz der Versicherten. Wann und unter welchen Bedingungen solle oder dürfe man Versicherte aus diesem Schutz entlassen? Manche öffentlich-rechtliche Pensionskasse würde 1e-Vorsorgelösungen aus Reputationsüberlegungen – Solidarität und Schutz der Versicherten – nicht anbieten wollen.

Zudem seien die angebotenen Strategien zum Teil Augenwischerei, da die Versicherten meist eine mittlere Risikostrategie wählten – eine Anlagestrategie, die von den Pensionskassen selbst angeboten würde. Das heisst, die Pensionskassen legten die Vorsorgevermögen der Versicherten sowieso auf diese Art und Weise an, auch ohne 1e-Pläne. Auch administrative Schwierigkeiten werden geltend gemacht. Kleinere Pensionskassen würden benachteiligt, da sie nicht über die nötigen Ressourcen und Systeme verfügten, 1e-Pläne selbst einzuführen. Sie müssten auf externe Anbieter zurückgreifen, was mit viel Aufwand und Kosten verbunden sei.

Neurenten sind zu hoch

Diesen Vorwürfen kann jedoch Einiges entgegnet werden. Gemäss Bundesamt für Statistik kommen 1e-Pläne nur für etwa jeden zehnten Versicherten in Frage. Die Idee der 2. Säule ist, dass die einzelnen Versicherten ein Guthaben anhäufen, das nach Pensionierung ihre Leistungen finanziert (Kapitaldeckungsverfahren). Doch viele Pensionskassen müssen Gelder vom überobligatorischen Bereich umverteilen, um ihre Rentenversprechen zu halten. Der gesetzlich vorgegebene Umwandlungssatz von 6,8 Prozent im Vorsorgeobligatorium führt dazu, dass Neurenten zu hoch ausfallen – sie werden von den aktiven Versicherten quersubventioniert. Eine BVG-Rente für Neurentner benötigt wegen des hohen Umwandlungssatzes einen lebenslangen Zins, der mehrere Prozentpunkte über dem aktuellen Mindestzinssatz von 1 Prozent liegt – nicht zu sprechen vom aktuell negativen Zinsniveau.

HZ Insurance-Newsletter DAILY
Karin Bosshard, Chefredaktorin von HZ Insurance, und ihr Versicherungsexpertenteam liefern Ihnen die Hintergründe zu Themen, welche die nationale und internationale Versicherungswelt bewegen. Jeden Tag (werktäglich) in Ihrem E-Mail-Postfach. Jetzt kostenlos zum Newsupdate für Insurance-Professionals anmelden.
HZ Insurance-Newsletter DAILY

Umverteilung ist nicht Grundidee der 2. Säule

Es findet also eine systemisch bedingte Umverteilung von Reich zu Arm und von Aktiv zu Passiv statt. Die 2. Säule sieht jedoch keinen Generationenvertrag mit Umverteilung von Jung zu Alt vor, wie das im Umlageverfahren der Fall ist. Bei 1e-Plänen kann also nicht von einer Entsolidarisierung gesprochen werden, im Gegenteil. Die Umverteilung von Jung zu Alt hat ein solches Ausmass angenommen, dass zuweilen von einer «Ausbeutung» gesprochen wird. Diese unerwünschte Entwicklung kann mit 1e-Lösungen teilweise vermieden werden. Die Versicherten wählen für ihr 1e- Kapital die Anlagestrategie selbst, die Abwicklung erfolgt auf einem individuellen Konto, und die Pensionskasse muss Verluste nicht ausgleichen und für diese Gelder keine Schwankungsreserven halten. Die einzige Kritik, die gelten gelassen werden kann, ist, dass durch den Abfluss von überobligatorischen Vorsorgegeldern in 1e-Pläne Kapital aus dem Kollektiv fliesst. Dies könnte die Sanierung von Pensionskassen im Ernstfall erschweren.

Risikofähigkeit genau abklären

Versicherte, die von der Möglichkeit von 1e-Plänen profitieren und mehr Eigenverantwortung für Ihre Altersvorsorge übernehmen möchten, müssen jedoch ein paar Dinge berücksichtigen. Die Anlagestrategie muss sorgfältig gewählt werden und dem Alter, der Risikofähigkeit und der Risikobereitschaft entsprechen. Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, könnten sich zum Beispiel für einen hohen Anteil an Cash und möglichst sichere Anlagen entscheiden.

Die Anlagestrategie der 1e-Lösung muss auch im Kontext des Gesamtvermögens erfolgen – es ist eine ganzheitliche Risikoanalyse des Vermögens durchzuführen und auf eine breite Diversifikation zu achten. Zu beachten ist auch, dass das in 1e-Plänen angesammelte Vermögen im Allgemeinen nicht als Rente bezogen werden kann, sondern als Kapitalbezug erfolgen muss. 1e-Pläne sind eine wichtige Ergänzung der Vorsorgelandschaft und sind nicht zuletzt wegen der erforderten Eigenverantwortung zu begrüssen.