In einem umstrittenen Punkt schloss sich die kleine Kammer am Montag Bundesrat und Nationalrat an. Entscheide in der Sozialversicherung können auch in Zukunft nicht auf elektronischem Weg eröffnet werden. Mit 24 zu 18 Stimmen ohne Enthaltungen folgte der Ständerat in dieser Frage der Minderheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S).

Die Kommissionsmehrheit erhoffte sich eine Reduzierung des administrativen Aufwands für die Versicherungsträger, wie Erich Ettlin (FDP/OW) namens der Kommission ausführte. Dies entspreche einem Wunsch aus den Kantonen.

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Die vom Ständerat bei der ersten Beratung des Geschäfts beschlossene Formulierung sei unausgereift, wandte dagegen Paul Rechsteiner (SP/SG) ein. Es gehe um belastende Entscheide für Versicherte. Die Frage, wie damit im Zuge der Digitalisierung umgegangen werden solle, müsse in einem anderen Rahmen geklärt werden.

Bedenken zur Rechtssicherheit

Auch Philippe Bauer (FDP/NE) warnte vor Rechtsunsicherheit - etwa wenn jemand seine Mailadresse ändere. Auch was Rekursfristen angehe, könnten schwierige Situationen entstehen. Sozialminister Alain Berset warnte, die Bestimmung würde ein Datenschutz-Problem schaffen.

Die Vorlage erhält auch Neuregelungen in der 2. Säule. Die zweite Differenz, über die am Montag noch zu entscheiden war, betraf diesen Bereich. Der Ständerat will es Vertreterinnen und Vertretern der Kantone weiterhin nicht verbieten, in regionalen Aufsichtsbehörden über die berufliche Vorsorge Einsitz zu nehmen. Er folgte dabei mit 28 zu 15 Stimmen ohne Enthaltungen dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission.

Es sei nicht nachvollziehbar, wieso man Regierungsmitglieder von den Gremien ausschliesse, Branchenvertreter beispielsweise jedoch nicht, so Kommissionssprecher Ettlin. Charles Juillard (Mitte/JU) gab zu bedenken, zum Teil entspreche es dem expliziten Willen von Kantonsparlamenten, dass Kantonsvertreter in den Aufsichtsgremien seien. Diese hätten auf das operative Geschäft der Aufsicht ohnehin keinen Einfluss, es gehe um strategische Führung, sagte Daniel Fässler (Mitte/AI).

Umstrittene Unabhängigkeit der Aufsicht

Eine Minderheit der SGK-S unterstützte in der Frage die Haltung des Bundesrats: Dieser wollte es Mitgliedern von Kantonsregierungen und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die Ausübung derartiger Mandate generell verbieten. Er begründete dies damit, dass auf diese Weise die Unabhängigkeit der Aufsicht sichergestellt werde.

Es gehe um viel Geld, argumentierte Damian Müller (FDP/LU) in der Debatte ohne Erfolg. Der Ständerat hatte die Bestimmung nach Kritik aus den Kantonen bei der ersten Beratung der Vorlage in der Sommersession vor einem Jahr gestrichen, am Montag bekräftigte er diese Haltung.

Der Nationalrat schlägt in der Frage einen Kompromiss vor: Er will lediglich Personen aus kantonalen Departementen, die mit Fragen der 2. Säule betraut sind, von Aufsichtsgremien ausschliessen. Diese Regelung fand im Ständerat am Montag jedoch keinen Anklang, es wurde nicht darüber abgestimmt.

Stärker an Risiken orientieren

Die Landesregierung verfolgt mit der Revision das Ziel, dass sich die Aufsicht stärker an den Risiken orientiert. Zudem sollen Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt werden und die Informationssysteme in der 1. Säule zweckmässig gesteuert werden.

Bei allen anderen Differenzen schloss sich der Ständerat stillschweigend dem Nationalrat an. Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat. (sda/hzi/kbo)