Die 1988 geborene Beschwerdeführerin leidet an spinaler Muskelatrophie. Es handelt sich um eine vererbbare, neurodegenerative Erkrankung, die zu einer progressiven Lähmung führt. Die Krankheit brach bei der Betroffenen im Alter von acht Monaten aus. Sie ist Tetraplegikerin und wird seit 2016 künstlich beatmet. Ihre Krankenversicherung weigerte sich, die Kosten für das Medikament Spinraza von Biogen zu erstatten. Gemäss der Patientin würde dieses Medikament wahrscheinlich wirksam sein.
Keine Kostenübernahme bei künstlicher Beatmung
In seinem Urteil hält das der Gerichtshof am Dienstag fest, dass Spinraza in der Schweiz auf der Liste der Medikamente steht, die von der Grundversicherung übernommen werden - ausser bei Patienten, die beatmet würden. Dies treffe auf die Klägerin zu.