Die obligatorischen Krankenversicherungen sollen auch im kommenden Jahr die Covid-19-Impfungen bezahlen. Die Kantone und die Krankenkassen haben sich auf einen entsprechenden Tarifvertrag geeinigt. Dieser muss noch vom Bundesrat genehmigt werden.

Im Januar hatte der Bundesrat den Tarifvertrag für das laufende Jahr genehmigt. In den vergangenen Monaten wurde dieser mehrmals aktualisiert.

Aktuell wird eine Impfung, die in einem Impfzentrum oder durch eine mobile Equipe durchgeführt wird, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit einer Pauschale von 14.50 Franken vergütet. Für Impfungen in Arztpraxen sind derzeit 16.50 Franken von den Krankenkassen vorgesehen.

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In einigen Kantonen gelten höhere Beträge, wobei der Kanton die Differenz finanziert. So gelten verschiedene Kantone Impfungen in Arztpraxen jeweils mit 24.50 Franken ab, wie es auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) empfiehlt.

Damit soll verhindert werden, dass Arztpraxen wegen der allenfalls nicht kostendeckenden Vergütung aus der Impfkampagne aussteigen. Der Kanton St. Gallen beispielsweise bezahlt den impfenden Ärztinnen und Ärzten aktuell 50 Franken.

40.45 Franken für Impfung von Kindern

Ab 1. Januar 2022 wollen die Krankenkassen generell einen grösseren Teil der Kosten übernehmen, nämlich 20 Franken pro Impfung in einem Impfzentrum oder durch eine mobile Equipe sowie 29 Franken für Impfungen in Arztpraxen, wie der gemeinsamen Mitteilung der Tarifpartner vom Freitag zu entnehmen ist. Dieses Mal tragen auch die Ärzteverbände FMH und MFE die Lösung mit.

Für die aufwendigere Impfung von Kindern unter zwölf Jahren, die erst noch zugelassen werden muss, könnte in Arztpraxen demnach eine Pauschale von 40.45 Franken pro Impfung verrechnet werden.

Die Impfung fällt nicht unter die Krankenkassen-Franchise. Die Kantone übernehmen weiterhin den Selbstbehalt. So entstehen den Geimpften keine Kosten.

Pauschalbeitrag an den Impfstoff

Die Krankenkassen übernehmen zudem einen Pauschalbeitrag an den Impfstoff. Die Pauschale für das kommende Jahr wird der Bundesrat noch festlegen, ebenso die Vergütung von Impfungen in Apotheken. Der Bund trägt die Kosten, welche diese Pauschale übersteigen sowie die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone.

Mit der Impfpauschale sind alle Grundleistungen im Zusammenhang mit der Impfung abgegolten. Das umfasst die Information zur Impfung, die Überprüfung des Impfstatus, Impfanamnese und Kontraindikationen, die Einholung des Einverständnisses, die Verabreichung der Impfung, die Ausstellung der Impfbescheinigung und die Dokumentation.

Erfolgt in den Arztpraxen eine separate Beratung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bei Personen mit besonderen Risiken, kann der entstandene zusätzliche Beratungsaufwand separat gemäss der Tarifstruktur Tarmed abgerechnet werden. Dieser wird von der Grundversicherung übernommen und untersteht der Kostenbeteiligung von Franchise und Selbstbehalt.

Die Partner des Tarifvertrages sind die GDK, die Einkaufsgemeinschaft HSK, die CSS-Versicherung, die Krankenkassenverbände Curafutura und Santésuisse sowie die Ärzteverbände FMH und MFE.

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(sda/hzi/gku)