Fast alle Versicherungsgesellschaften offerieren seit einigen Jahren eine Cyberversicherung für Privatpersonen und Familien mit einem breiten und nicht standardisierten Leistungsspektrum (siehe nachstehende PDF-Tabelle, Quelle: moneyland.ch). Dabei gibt es aber oft Überschneidungen mit Deckungen aus anderen Policen, sofern diese einigermassen aktuell sind. Beispielsweise sind Schäden, die durch den Austausch von elektronischen Daten entstehen, häufig von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Jüngere Hausratversicherungen umfassen oft den Cyberschutz automatisch und helfen daher unter anderem auch bei der Datenrettung nach einer Ransomware-Attacke. Selbst Vermögensschäden werden teilweise von der Hausratversicherung erstattet. Und Rechtsschutzversicherungen integrieren mittlerweile auch den Internetrechtsschutz oder bieten ihn als Zusatzmodul, während die psychologische Beratung für Opfer von Cybermobbing normalerweise die Krankenversicherung zahlt. 

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Angesichts dieser Überschneidungen raten Experten und Expertinnen zur genauen Prüfung bereits vorhandener Policen und zur gezielten Abdeckung neuer Risiken. Zumal auch eine Cyberversicherung keinen allumfassenden Freifahrschein gibt: Wer Bilder von Personen, die darauf eindeutig erkennbar sind, ohne deren Einwilligung veröffentlicht, verletzt das Persönlichkeitsrecht, und wer Musik oder Filme illegal aus dem Netz lädt, verstösst gegen das Urheberrecht – in beiden Fällen wird keine Versicherung den entstandenen Ärger abfangen. Und wer die Software auf dem hauseigenen Rechner, Smartphone oder Tablet nicht regelmässig aktualisiert und die Geräte gar nicht oder mit veralteter Antivirensoftware schützt, handelt in den Augen der Versicherer schnell fahrlässig und geht im Schadenfall unter Umständen leer aus. Sogar das Öffnen und Anklicken einer Phishingmail kann bereits als fahrlässiges Handeln gelten – damit entfiele der Versicherungsschutz für eine der häufigsten Betrugsmethoden im Internet. 

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