Die angepassten Datenschutzbestimmungen in der Schweiz werden voraussichtlich erst am 1. September 2023 Gesetzeskraft erlangen. Das Datum wurde vom Bundesamt für Justiz auf seiner Website veröffentlicht. Der Bundesrat muss das Datum noch bestätigen. Ursprünglich sollte das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in der zweite Jahreshälfte 2022 in Kraft treten.

Die Verzögerung dürfte mit der ebenfalls erforderlichen Revision der Verordnung zum Datenschutzgesetz (VDSG) zusammenhängen, wie Rechtsanwalt Martin Steiger online auf Steigerlegal schreibt. Der Vorentwurf der Vernehmlassung stiess auf viel Kritik, unter anderem bei der Staatspolitischen Kommission. Für Unternehmen und andere Verantwortliche bedeute die Verzögerung einen wichtigen Zeitgewinn bei der Umsetzung des neuen DSG.

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Datenbearbeitungs-Inventare führen, Datenverluste melden, Datenschutzerklärungen veröffentlichen: Das und noch mehr müssen alle, die mit Daten arbeiten, künftig leisten. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ist im vergangenen Herbst vom Parlament verabschiedet worden. In vielen Punkten führt sie zur Angleichung an die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO).

Das neue Datenschutzgesetz bringt neue Rechte und Pflichten auch für Versicherer. Zum Beispiel beim Profiling, also der automatisierten Auswertung von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen. Mit Profiling können zum Beispiel Persönlichkeitsprofile, Lebensumstände und Verhaltensweisen einer Person abgeleitet werden. Wenn Profiling mit einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person verbunden ist, erfordert dies die Einwilligung der Person. Aber wann liegt ein hohes Risiko vor. Noch gibt es dazu keine klaren Leitplanken oder Entscheide.

Ebenso rechnen Schweizer Broker mit Mehrarbeit aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes: Erwartet wird vor allem zusätzlicher administrativer Aufwand und strengen Konsequenzen bei Verfehlungen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, muss mit Bussen von bis zu 250’000 Franken rechnen. (hzi/mig)