National- und Ständerat sind sich in der Frage, wie die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ausgestaltet werden soll, bereits näher gekommen. Ab dem heutigen Montag berät der Nationalrat die letzten Details zur Reform der zweiten Säule. 

Unterschiedliche politische Standpunkte gibt es weiterhin unter anderem über die sogenannte Eintrittsschwelle. Diese sagt, für wen überhaupt eine Pensionskasse geführt werden muss. 

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Kontroverse um Mindestlohn für BVG-Obligatorium

Derzeit gilt: Damit eine Person obligatorisch gemäss BVG versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 22'050 Franken erzielen. Man bezeichnet diesen Mindestlohn als Eintrittsschwelle. Personen, die diesen Lohn nicht erreichen, sind nicht obligatorisch in der zweiten Säule versichert.

Der Ständerat möchte diese Schwelle auf 17’640 Franken senken. Dies hat er bei seiner zweiten Beratung der Vorlage bekräftigt. 

Die vorberatende Nationalratskommission schlägt nun einen Kompromiss vor und will die Grenze bei 19'845 Franken ansetzen. Die Vorlage soll am Freitag durch das Parlament verabschiedet werden. 

Wenn die Reform die Hürde der Schlussabstimmungen meistert, dürfte danach das Volk das letzte Wort haben. Linke Kreise haben bereits seit längerem ein Referendum gegen die Vorlage angekündigt. (sda/hzi/mig)