Wahlpläne sind Modelle, bei denen Arbeitnehmende ihren Sparbeitrag innerhalb gewisser Bandbreiten selbst wählen können – vorausgesetzt, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 50 Prozent der Beiträge. Der Arbeitnehmeranteil ist jeweils für ein Jahr festgelegt, er bringt ein höheres Altersguthaben, einen tieferen Nettolohn und weniger Steuern. Ideale Regelungen sehen vor, dass bei Arbeitsunfähigkeit der gewählte Plan und nicht nur der Standardplan prämienbefreit wird. Erfahrungsgemäss 35 Prozent der Versicherten entscheiden sich für einen Wahlplan mit höheren Altersgutschriften.

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Neben dem Sparplan ist auch die Anlagestrategie mit 1e-Lösungen wählbar. Dort kann die versicherte Person unter maximal zehn Anlagestrategien mit 0 bis 100 Prozent Aktienanteil auswählen. Bereits rund 50’000 Personen in der Schweiz sind in einer 1e-Stiftung versichert. Dabei liegt der gewählte Aktienanteil bei durchschnittlich 45 Prozent. Bei der Pensionierung gibt es in der Regel eine Kapitalauszahlung.