Pech für reiche Erben: Deren 2018 verstorbener Vater habe die Forderung zu spät gestellt, urteilt das Bundesgericht, zudem würden sich in Zusammenhang mit der Tat ein paar Fragen stellen. Der Sammler hatte von seiner Versicherung zunächst eine Million Franken verlangt, später 895'000 Franken. Doch diese verweigerte eine Zahlung, was die Genfer Justiz stützte. Diese Entscheide der Vorinstanzen seien nicht willkürlich gewesen, hält das Bundesgericht in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil nun fest.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Das Kunstfreund besass eine umfangreiche Sammlung. Die Stücke wurden alarmgesichert in seinem Haus und in einem Schuppen gelagert. Im Jahr 2005 schloss er eine Diebstahlversicherung ab, die eine Entschädigung von bis zu fünf Millionen Franken vorsah.

Als der Sammler im April 2007 in den Ferien war und sein Butler für mehrere Tage frei hatte, fiel einem Bekannten eine offenstehende Schuppentüre auf. Die herbeigerufene Sekretärin stellte daraufhin fest, dass die Sammlung afrikanischer Kunst fehlte.

Ein dubioser Hehler taucht in Paris auf

Im Februar 2008 erkannte der Sammler drei seiner gestohlenen Objekte bei einem Pariser Kunstexperten wieder. Dieser führte die Polizei zu dem Mann, der sie ihm zur Begutachtung und Verkauf angeboten hatte. Es handelte sich um einen bereits einmal verurteilten Hehler.

Der Verhaftete servierte der französischen Polizei verschiedene Versionen. Dabei gar er auch an, dass er mehrmals mit einem Bekannten in die Schweiz gereist sei. Dabei habe er den Sammler aus Genf kennengelernt, der einen Versicherungsbetrug begehen wollte.

Im Laufe der Verhöre hatte der Hehler eine genaue Beschreibung des Sammlers, dessen wertvollen Autos und dessen riskanter Fahrweise geliefert. Er führte auch aus, dass ihnen der Sammler genaue Angaben zum vorgetäuschten Einbruch gemacht und sie darüber informiert habe, wann der Wachdienst seine Runden drehe und dass die Bilder der Überwachungskamera nach einigen Stunden gelöscht würden.

Ende 2010 wurde der Mann vom Pariser Landgericht wegen Hehlerei zu einer vierjährigen Haftstrafe mit Teilbewährung verurteilt. Die 98 beschlagnahmten Werke wurden später an den Sammler zurückgegeben.

Bundesgericht hält Zweifel für berechtigt

Für das Bundesgericht erlauben diese Elemente ohne Willkür, an der Realität des Diebstahls zu zweifeln. Hinzu komme die unkooperative, obstruktive Haltung des Sammlers während der Ermittlungen.

Zudem hätten die gestohlenen Kunstwerke laut zwei Experten in den Jahren vor der vermeintlichen Tat erheblich an Wert verloren, hält das Bundesgericht weiter fest. Dass gerade diese Gegenstände gestohlen worden seien, mache stutzig.

Die Söhne des im Juli 2018 verstorbenen Sammlers hätten zudem nicht nachweisen können, dass dieser das Klagebegehren gegen die Versicherung rechtzeitig abgeschickt habe. Die Forderung sei verjährt. (sda/hzi/sec)