An zwölf Werktagen im Jahr steigt der Versicherungsexperte Stefan M. Wyss nicht am Flughafen Zürich aus, um in sein Büro zu gehen. An diesen Tagen fährt er durch bis Bern. Dort schlüpft er in seine Rolle als Stiftungsrat und Mitglied der Livica Sammelstiftung. Im Dezember 2023 wurde er angefragt, ob er Interesse an der Vertretung der Arbeitnehmenden habe, und Wyss zögerte nicht lang. «Einerseits kann ich meine grosse fachliche Expertise in die Arbeit für die Stiftung gut einbringen, aber anderseits liegt es auch in meinem ureigensten Interesse, darauf zu achten, dass in ‹meiner Pensionskasse› alles mit rechten Dingen zugeht», sagt der 59-Jährige, der hauptberuflich bei der Firma Beyond Gravity, ehemals Ruag Space, unter anderem für das optimale Versicherungsportfolio seines Arbeitgebers sorgt.
Fundierte Ausbildung zwingend
Sein breites Fachwissen als Versicherungsmanager hat ihm den Einstieg in die Arbeit als Stiftungsrat erleichtert, und das erste der beiden Module der verpflichtenden Ausbildung hätte er sich eigentlich schenken können. «Aber es schadet ja auch nichts, sich nochmal der Grundlagen der beruflichen Vorsorge bewusst zu werden», sagt Wyss. Laut Art. 51 Abs. 6 BVG stehen alle Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in der Pflicht, die Erst- und Weiterbildung ihrer Stiftungsratsmitglieder zu gewährleisten.