Mit 13 zu 12 Stimmen trat die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) auf die Vorlagen ein, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Das knappe Resultat verrät, dass die Modalitäten für die Finanzierung der 13. AHV-Rente nach wie vor umstritten sind. Ob sie das Modell des Bundesrats oder jenes des Ständerats bevorzugt oder für ein eigenes Konzept plädiert, zeigt sich erst nach der Sommerpause.

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Unterschiedliche Finanzierungsmodelle

Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt, wodurch der AHV für das Jahr 2026 Mehrkosten von rund 4,2 Milliarden Franken entstehen. Geht es nach dem Bundesrat, sollen deshalb die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöht und der Bundesbeitrag an die AHV von 20,2 auf 19,5 Prozent gesenkt werden.