Herr Lehmann, an Ihrer Mitgliederversammlung haben Sie erwähnt, dass die Swiss Insurance Brokers Association (SIBA) für Ihre Broker ein Webinar zum Datenschutzgesetz (DSG) durchführen wird.
Markus Lehmann: Richtig, und ja, wir haben sogar die Adressaten auf unsere Partnerorganisation in der Romandie, die Association des Courtiers en Assurances (ACA), ausgeweitet. Auch haben verschiedene Versicherungen unsere Empfehlungen zum Umgang mit dem neuen DSG angehört. Ebenfalls haben sich Broker, die (noch) nicht bei uns Mitglieder sind, angemeldet.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Wie war die Resonanz?
Sehr gut! Man hat sich erfreut gezeigt, dass die SIBA aktiv mit einem Webinar die aufkommenden Problemfelder angeht und kompetent informiert. Wir haben mit Willi Löw einen Kenner der Problematik gewinnen können, der auf die möglichen Schwierigkeiten für Broker – aber auch für die gesamte Versicherungsindustrie aufmerksam machen konnte.

Wo sehen Sie die grössten Probleme mit dem DSG?
Per 1. September 2023 wird eine gewisse Unsicherheit herrschen in Bezug auf die bisherigen und kommenden Anforderungen an und mit Daten von Kunden. Generell wird bei sensiblen Daten von Personen und Unternehmen höchste Vorsicht geboten sein. Die Zukunft wird es weisen, und erste Gerichtsfälle werden wohl Klarheit bringen. Broker sind angehalten, das qualifizierte Handout des SIBA-Webinars – das es auch in französischer Sprache gibt – genau zu studieren und im Zweifelsfall einen thematisch versierten Juristen zu konsultieren.

Sie sehen der Einführung des DSG gelassen entgegen?
Nur teilweise, denn es gibt doch einige Schwierigkeiten, die auf unsere Broker zukommen, die nur indirekt das DSG betreffen.

Die da wären?
Leider haben es die Versicherungsgesellschaften nicht fertig gebracht, eine einheitliche, verbindliche und schlanke Lösung für die Broker zu erarbeiten. Praktisch jeder Versicherer hat die eigene juristische Abteilung bemüht, und nun werden die Vereinbarungen mit den Brokern angepasst.

Was stört Sie denn an diesem Vorgehen?
Nun, wir haben viele Reklamationen von unseren Mitgliedern bekommen, dass neue Vereinbarungen mit zum Teil happigen Konventionalstrafen zu unterzeichnen sind. Auch werden einzelne Artikel des DSG aufgeführt, die allen bekannt sind. Aus meiner Sicht hätten ein bis zwei Sätze genügt, dass der Broker die einschlägigen Paragraphen des neuen DSG einzuhalten hat. Denn das DSG sieht ja Strafen finanzieller Art vor, da braucht es keine weiteren Erklärungen und schon gar nicht einen separaten Bussenkatalog.

Was kann man dagegen tun?
Wir haben ja ein gutes partnerschaftliches Verhältnis zu und mit den Versicherern. Da ist es angezeigt, die neuen Vereinbarungen zu besprechen, Korrekturen vorzunehmen oder allenfalls die neue Vereinbarung nicht zu unterzeichnen. Das gibt dann vielleicht eine gewisse Unruhe und ein unnötiges Spannungsfeld. Aber schliesslich sind die Broker wichtige Zulieferer der Versicherer. Sehr dienlich wäre auch, ein Verhaltenscodex zu unterzeichnen, statt juristische Abhandlungen – die niemandem etwas bringen – zu verbreiten. Ich hoffe, dass es möglichst bald vernünftige Vereinbarungen betreffend DSG gibt, so wie es die SIBA und ACA-Broker gegenüber ihren Kunden vorbereiten – nicht auszudenken, welche Formalien erst beim neuen VAG per 1. Januar 2024 auf uns einprasseln könnten, wenn jede Versicherungsgesellschaft noch eine eigene Auslegung vornimmt.