Zudem darf er während zwei Jahren nicht zu Lasten der obligatorischen Krankenkassen praktizieren. Der Mann reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde ein - ohne Erfolg. Der Arzt wurde bereits 2005 verpflichtet, den Krankenversicherern rund 380'000 Franken zurückzuerstatten, weil er in den Jahren 2000 bis 2003 bei seinen Behandlungen gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstossen hatte.

2018 wurde er zudem wegen qualifizierten Betrugs und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Praxis verurteilt. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

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